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Wohnen
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FAQs
Frage |
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Viele Vermieter und Verwaltungen verlangen eine Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung kommt zum Zug, wenn Schäden entstehen, die Sie nicht absichtlich verursacht haben. Ein Beispiel: Das Lavabo geht kaputt, weil ein Gegenstand herunterfällt. Der Schaden kann schnell viel Geld kosten. Hier springt die Privathaftpflichtversicherung ein. Ausserdem ist es für Mieterinnen und Mieter empfehlenswert, eine Hausratversicherung abzuschliessen. Mit Hausrat bezeichnet man die gesamte Wohnungseinrichtung samt Haushaltsgeräten, Computer, TV-Gerät, CDs, Büchern, Kleidern usw. Die Hausratversicherung übernimmt – im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme – die Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Wasser, Elementarereignisse, Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind. Die Versicherungssumme sollten Sie alle paar Jahre oder nach teuren Anschaffungen überprüfen und allenfalls anpassen. Empfehlenswert ist auch eine Rechtsschutzversicherung. In der Schweiz gibt es zahlreiche Versicherungsgesellschaften, die solche Versicherungen anbieten. Leistungen und Prämien können sehr unterschiedlich sein, ein Vergleich lohnt sich. Wenn Sie selber eine Wohnung oder ein Haus besitzen, ist im Kanton Solothurn die Gebäudeversicherung obligatorisch. Diese Versicherung schützt gegen Elementarschäden. Informationen erhalten Sie bei der Solothurnischen Gebäudeversicherung. SGV: Informationen zur Gebäudeversicherung Comparis: mehr Informationen / Prämien von Hausratversicherungen und Privathaftpflichtversicherungen vergleichen |
Der Vermieter darf den Mietzins erhöhen, muss dazu aber ein offizielles Formular verwenden. Darin sind klare Gründe für die Erhöhung und die entsprechenden Zahlen zu nennen. Ein solcher Grund kann etwa ein Umbau sein oder wenn der hypothekarische Referenzzinssatz erhöht wird. Wenn Sie mit einer Erhöhung nicht einverstanden sind, haben Sie 30 Tage Zeit, um sich dagegen zu wehren. Wird der Referenzzinssatz gesenkt, haben Sie als Mieterin und Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf eine Reduktion des Mietzinses. Nicht alle Vermieter sind aber von sich aus bereit, den Mietzins dann auch zu senken. Bevor Sie sich gegen eine Mietzinserhöhung wehren oder eine Reduktion verlangen, sollten Sie sich genau informieren, wie vorzugehen ist und welche Fristen Sie einhalten müssen. Lassen Sie sich zuerst beraten, bevor Sie vorschnell handeln. Referenzzinssatz: Tabelle mit der Höhe des Referenzzinssatzes sowie weiteren Informationen dazu. Mieterverband: Informationen zum Referenzzinssatz und Briefvorlage |
Ja, sowohl Mieter wie auch Vermieter können die Wohnung kündigen. Sie müssen aber die im Vertrag festgehaltenen Fristen und Termine beachten. Wer eine Kündigung erhält, hat 30 Tage Zeit, um sich bei der Schlichtungsbehörde dagegen zu wehren. Es ist auch möglich, die Wohnung ausserhalb der offiziellen Kündigungstermine zu kündigen. Mit dem offiziellen Kündigungstermin sind die Termine und Kündigungsfristen gemeint, die im Mietvertrag festgelegt sind. Sie müssen dann allerdings einen oder besser mehrere Nachmieter finden und der Verwaltung vorschlagen. Diese müssen zahlungsfähig und zumutbar sein. Mieterverband: weitere Informationen zur termingerechten Kündigung und Briefvorlage für Kündigung |
Auch wenn Ihnen der Vermieter mündlich oder per Telefon eine neue Wohnung zugesagt hat: Kündigen Sie Ihre alte Wohnung erst dann, wenn Sie im Besitz des neuen, gültigen Mietvertrags sind. Wichtig: Der Vertrag ist erst dann gültig, wenn ihn beide Parteien – Sie und Ihr Vermieter – unterschrieben haben. |
In der Schweiz leben zwei Drittel der Bevölkerung in einer Mietwohnung. Die Wohnung gehört dem Vermieter, der sie aber selbst nicht bewohnt. Die Menschen, welche die Wohnung benutzen, bezeichnet man als Mieterinnen und Mieter. Sie mieten die Wohnung und bezahlen dafür einen Mietzins, in der Regel monatlich. Nur ein Drittel der Wohnbevölkerung lebt in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus. Dies hat einen Grund: Wohnungen und Häuser sind in der Schweiz sehr teuer; die meisten Menschen können sich das nicht leisten. Das Vermieten von Wohnungen ist mit einigem Aufwand verbunden, genauso wie der Unterhalt der Liegenschaft. Viele Vermieter übergeben diese Arbeiten deshalb an eine Liegenschaftsverwaltung. Sie ist dann die Kontaktstelle und für die Anliegen der Mieterinnen und Mieter zuständig. Bundesamt für Wohnungswesen: Infoblatt «Wohnen in der Schweiz» in 11 Sprachen |
Beim Auszug wird die Wohnung vom Mieter und vom Vermieter genau kontrolliert. Grosse und kleine Schäden werden im Austrittsprotokoll festgehalten. Tapeten, Teppiche, Parkettböden oder ähnliche Gegenstände haben eine gewisse Lebensdauer. Die Lebensdauer für verschiedene Bestandteile der Wohnung wird in sogenannten Lebensdauertabellen festgelegt. Der Vermieter muss die übliche Abnützung berücksichtigen, er kann Ihnen nicht einfach die Kosten für eine neue Tapete aufbürden. Unterschreiben Sie das Protokoll erst und nur dann, wenn Sie alles genau verstanden haben und damit einverstanden sind. Indem Sie das Protokoll unterschreiben, verpflichten Sie sich nämlich, die Kosten für die aufgeführten Reparaturen zu übernehmen. Es gibt allerdings keine Pflicht, das Protokoll zu unterschreiben. Bei komplizierteren Fällen empfiehlt es sich, zur Wohnungsabgabe einen Experten des Mieterinnen- und Mieterverbandes beizuziehen. Die Fachperson nimmt ebenfalls ein Protokoll auf, berät Sie während der Wohnungsabgabe und kann Ihnen genau sagen, für welche Schäden Sie aufkommen müssen und welche zulasten des Vermieters gehen. Erkundigen Sie sich beim Mieterinnen- und Mieterverband, was ein Experte kostet, und vereinbaren Sie einen Termin. Lebensdauertabellen: Hier finden Sie Angaben zur Lebensdauer von verschiedenen Wohnungseinrichtungen. Es gibt auch eine ausführliche Broschüre dazu. Mieterinnen- und Mieterverband: Informationen für Mieter |
Mieter und Vermieter schliessen in der Regel einen schriftlichen Mietvertrag ab. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Seiten, die darin getroffenen Abmachungen einzuhalten. Den Mietvertrag müssen Sie aufbewahren. Die Hausordnung ist ein Bestandteil des Mietvertrags und enthält Regeln, die das friedliche und ordentliche Zusammenleben im Haus gewährleisten sollen. Geregelt sind etwa Nachtruhe, Benützung der Waschküche, Ordnung im Treppenhaus, das Halten von Haustieren und anderes mehr. |
Das Mietzinsdepot – auch Kaution genannt – dient dem Vermieter als Sicherheit; etwa bei unbezahlten Mietzinsen, offenen Abrechnungen für Nebenkosten oder bei Schäden an der Wohnung, für die Sie aufkommen müssen. Das Depot beträgt maximal drei Monatsmieten. Es ist vom Mieter auf ein spezielles Bankkonto (Depot- oder Kautionskonto) einzubezahlen; dieses Konto lautet auf den Namen des Mieters. In der Regel wird Ihnen das Depot samt Zinsen nach dem Auszug aus der Wohnung umgehend zurückerstattet. Abgezogen werden allenfalls offene Mietzinsen und Schäden an der Wohnung. Es gibt auch die Möglichkeit, bei einer Versicherungsgesellschaft einen Vertrag für eine Mietkautionsbürgschaft abzuschliessen. Das Depot wird dann durch die Versicherungsgesellschaft gestellt. Für diese Dienstleistung sind Jahresbeiträge zu entrichten. Der Vorteil: Ihr Geld ist nicht auf dem Depotkonto blockiert und Sie können darüber frei verfügen. Der Nachteil: Sie zahlen jedes Jahr Gebühren von ein paar Hundert Franken. Am günstigsten ist es, das Geld für das Depot selber aufzubringen. Comparis: weitere Informationen zur Mietkautionsbürgschaft |
Nachdem Sie den Mietvertrag erhalten haben, vereinbaren Sie mit dem Vermieter oder der Verwaltung den Termin für die Wohnungsübergabe. Bei der Übergabe kontrollieren Sie gemeinsam mit ihm, ob Schäden in der Wohnung vorhanden sind. Diese werden im Antritts- bzw. Wohnungsübergabe-Protokoll detailliert festgehalten. Wichtig: Auch Kleinigkeiten wie Kratzer oder abgeschlagene Ecken gehören ins Protokoll. Vereinbaren Sie mit dem Vermieter auch, welche Schäden behoben werden. Beide Parteien unterschreiben zum Schluss das Antrittsprotokoll, und Sie erhalten eine Kopie. Bewahren Sie diese sorgfältig auf. Es gibt Schäden, die man trotz gründlicher Kontrolle erst nach dem Einzug entdeckt. In diesem Fall erstellen Sie umgehend eine detaillierte Liste mit den Mängeln und erwähnen Sie, welche Schäden Sie behoben haben möchten. Senden Sie die Mängelliste per Einschreiben an den Vermieter und beachten Sie dabei die Fristen (in der Regel 10 bis 30 Tage). Wichtig: Auf die nachträgliche Mängelliste gehören alle Schäden. Solche, die Sie behoben haben möchten, und auch jene, die Sie nicht weiter stören. Sie verhindern so, dass Sie später für Schäden aufkommen müssen, die schon beim Einzug da waren. |
Für ein gutes, friedliches Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus ist es wichtig, dass die Bewohnerinnen und Bewohner aufeinander Rücksicht nehmen. Es braucht dazu gewisse Regeln, an die sich alle halten. Sie sind in der Hausordnung ausführlich beschrieben. Nachfolgend einige wichtige Punkte:
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Zunächst kostet die Wohnung den monatlichen Mietzins, der im Mietvertrag abgemacht wurde. Hinzu kommen die Nebenkosten sowie Ausgaben für Strom oder Gas, Telefonanschlüsse, Internetverbindung oder Kabelfernsehen. Unter Nebenkosten können Ausgaben fallen für Heizung, Wasser, Hauswart, Gartenunterhalt, Abwasser, Kehrichtgebühr und weiteres mehr. Nebenkosten müssen im Mietvertrag immer erwähnt und genau umschrieben sein. Sie sind sonst nicht zulässig. Die Nebenkosten werden anteilsmässig auf die Mieterinnen und Mieter verteilt. Es gibt auch Nebenkosten, die man den Mietenden nicht belasten darf. Einen Teil der Nebenkosten bezahlen Sie in der Regel monatlich zusammen mit dem Mietzins. Man nennt das Akontozahlungen. Mindestens einmal pro Jahr erhalten Sie dann eine Schlussabrechnung. Wenn die Akontozahlungen niedriger sind als die Schlussabrechnung, müssen Sie den Restbetrag nachzahlen. Liegen die Kosten darunter, wird Ihnen der zu viel einbezahlte Betrag zurückerstattet. Kontrollieren Sie die Schlussabrechnung genau, das kann sich lohnen. Mieterverband: weitere Informationen zu Nebenkosten |
Kleinere Reparaturen, die Sie selbst ohne eine Fachperson ausführen können, gehören zum sogenannten kleinen Unterhalt (Kosten bis rund 150 Franken). Dafür müssen Sie als Mieterin und Mieter selber aufkommen. Einige Beispiele: Duschschlauch, Filter im Dampfabzug, Wasserhahnfilter, Seifenschalen, Plastikkörbchen im Geschirrspüler oder Backblech im Ofen. Wenn grössere Reparaturen nötig sind, müssen Sie dies sofort der Verwaltung oder dem Hauswart melden. Sind Sie nicht für den Schaden verantwortlich, übernimmt der Vermieter die Reparatur auf seine Kosten. Ansonsten müssen Sie einen Teil der Kosten übernehmen, je nach Lebensdauer des defekten Gegenstands. |
Grundsätzlich gilt: Beginnen Sie mit den Vorbereitungen so früh wie möglich. Denn ein Umzug ist mit viel Aufwand verbunden, kostet Zeit und Geld. Dies sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:
immoscout24.ch: hilfreiche Checklisten für den Umzug ch.ch: Übersicht über Meldungen an Behörden beim Umzug |
Wer sich erfolgreich um eine Wohnung bewerben will, sollte sich gut vorbereiten und einige wichtige Punkte beachten:
Wenn Sie sich bei einer Baugenossenschaft oder Liegenschaftsverwaltung generell um eine Wohnung bewerben, erwähnen Sie im Begleitbrief auch die gewünschte Wohnungsgrösse und die maximale Höhe des Mietzinses. |
Es empfiehlt sich, auf verschiedenen Wegen eine neue Wohnung zu suchen. Sie erhöhen damit Ihre Chancen deutlich.
Immoscout24: Wohnungen und Häuser finden |
Es gibt in der Schweiz mehrere Organisationen, die sich mit dem Wohnungswesen befassen. Eine davon ist der Mieterinnen- und Mieterverband. Er setzt sich für die Interessen und Rechte von Mieterinnen und Mietern ein, berät seine Mitglieder und erbringt für sie weitere Dienstleistungen. Auch die Schlichtungsbehörden informieren Sie in allen Fragen rund um das Mieten, etwa bei Kündigungen, Mietzinserhöhungen oder Depotrückgabe. Zudem vermitteln sie in Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern. Die Beratungen und Verhandlungen sind kostenlos. Zum Beratungstermin müssen alle Unterlagen mitgenommen werden, vor allem natürlich der Mietvertrag. Mieterinnen- und Mieterverband: Informationen für Mieter |
Wenn Sie innerhalb der Stadt Solothurn umziehen, reicht eine Adressänderung an die Einwohnerdienste Bereich Schriften. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen Wohngemeinde anmelden. In den meisten Gemeinden müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbeigehen. Denken Sie daran, folgende Dokumente mitzunehmen:
Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen gelten für Staatsangehörige der EU/EFTA die gleichen Regeln wie für Schweizerinnen und Schweizer. Migrantinnen und Migranten aus einem Drittstaat mit einer Aufenthaltsbewilligung müssen sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder bei der kantonalen Migrationsbehörde informieren, welche zusätzlichen Schritte bei einem Umzug zu unternehmen sind. Dies gilt insbesondere bei einem Kantonswechsel, denn für den Aufenthalt in einem anderen Kanton wird in der Regel eine neue Aufenthaltsbewilligung benötigt. Weitere Stellen, die Sie bei einem Umzug benachrichtigen sollten:
Anmeldung: Informationen zur Anmeldung in der Stadt Solothurn Abmeldung: Informationen zur Abmeldung in der Stadt Solothurn ch.ch: Übersicht über Meldungen an Behörden beim Umzug ch.ch: Hier finden Sie eine nützliche Checkliste für den Umzug. |
Es gibt einige Kriterien, auf die Sie bei der Auswahl einer Wohnung sinnvollerweise achten sollten:
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