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Politik
FAQs
Frage |
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Die Schweiz ist ein Mehrparteienstaat. Die vier grössten Parteien im Land sind im Bundesrat (Landesregierung) vertreten (alphabetische Reihenfolge):
Es gibt noch etliche weitere Parteien im Land. Weil keine Partei über die absolute Mehrheit verfügt, geht es in der schweizerischen Politik stets darum, mehrheitsfähige Kompromisse zu finden. Parlament: weitere Informationen zum Thema: |
Der Nationalfeiertag ist der 1. August. An diesem Tag sollen die drei Urkantone auf dem Rütli den Bund beschworen haben, so die Überlieferung. An vielen Orten in der Schweiz wird der Nationalfeiertag mit Festumzügen, Ansprachen und Feuerwerk gefeiert. Die Nationalhymne ist der «Schweizerpsalm». Obschon man die Hymne bereits 1841 zum ersten Mal öffentlich vortrug, wurde sie erst 1981 zur offiziellen Nationalhymne erklärt. Bund: Text und Hörprobe der Schweizer Landeshymne |
Das hat im Wesentlichen vier Gründe:
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In der Schweiz gehören der Föderalismus und die Subsidiarität zu den staatspolitischen Grundprinzipien. Vereinfacht formuliert meint dies zunächst: Der Bund, die 26 Kantone und die rund 2600 Gemeinden in der Schweiz teilen die öffentlichen Aufgaben untereinander auf, wobei die Kantone möglichst eigenständig sein sollen. Föderalismus: Die Kantone in der Schweiz haben ein hohes Mass an Autonomie. Sie verfügen über eigene Verfassungen, über Parlamente (nicht in allen Kantonen), Regierungen, Gerichte und Polizei. Eine Folge davon ist, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsnormen gibt. Durch Absprachen unter den Kantonen wird dafür gesorgt, dass der Wirtschaftsraum Schweiz trotzdem gut funktioniert. Dank diesem föderalistischen System sind die Interessen von kleinen Gruppen und Minderheiten besser geschützt. Ein Nachteil ist allerdings, dass das Zusammenspiel zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden manchmal recht komplex und aufwändig ist. Subsidiarität: Wichtiger Grundgedanke dabei ist, dass zunächst die kleineren Strukturen (Gemeinden und Kantone) für die Lösung von Aufgaben zuständig sind. Kann die Gemeinde eine Aufgabe nicht bewältigen, übernimmt der Kanton die Zuständigkeit. Und bei jenen Aufgaben, welche auch der Kanton allein nicht erfüllen kann, geht die Verantwortung an den Bund über. Beispiele dafür sind Aussenpolitik, Arbeitsrecht, Zivil- und Strafrecht, Berufsbildung oder nationale Infrastrukturen. |
Die Schweiz beruht auf einer Bundesverfassung (Grundgesetz des Staates) und ist somit ein Rechtsstaat. Die Schweiz ist eine direkte Demokratie, weil die Bürgerinnen und Bürger bei öffentlichen Angelegenheiten stark mitentscheiden können. Die direkte Demokratie der Schweiz gilt international als Vorbild. Sie ist auch föderalistisch, weil sie aus Kantonen besteht, die über eine weitreichende Eigenständigkeit verfügen. Heute zählt die Schweiz 26 Kantone, wovon sechs Halbkantone sind. Sie sind unterschiedlich gross und bilden weder eine sprachliche noch eine religiöse Einheit: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden (Halbkantone), Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Halbkantone), Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden (Halbkantone), St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Broschüre «Der Bund kurz erklärt»: empfehlenswerte, kostenlose Broschüre über die politische Schweiz Karte: Übersicht über alle 26 Kantone Statistik Schweiz: Die Kantone und ihre Hauptorte |
In der Schweiz unterscheidet man zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht. Aktives Wahlrecht meint, dass die Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder von Parlamenten und Regierungen (ausgenommen die Landesregierung) wählen dürfen. Das passive Wahlrecht hingegen erlaubt es ihnen, sich auch selbst für die Wahl in ein politisches Amt zur Verfügung zu stellen. |
Die meisten Instrumente der politischen Mitsprache in der Schweiz erfordern das Bürgerrecht; sie sind also Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten. Einige Kantone haben aber bereits das Wahl- und Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeinde- oder Kantonsebene eingeführt. Gemeinden dieser Kantone haben also die Befugnis, diese Rechte ihrer ausländischen Wohnbevölkerung zu gewähren oder auch nicht. In den Kantonen Neuenburg und Jura kennt man solche Rechte auf kommunaler und kantonaler Ebene, in den Kantonen Freiburg, Genf und Waadt auf kommunaler Ebene. Auch Gemeinden der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können das Ausländerstimmrecht für kommunale Angelegenheiten einführen. Es gibt für Ausländerinnen und Ausländer weitere Möglichkeiten, sich politisch zu engagieren. So haben sie das Recht, Petitionen zu lancieren oder zu unterzeichnen. Das Ausländerstimmrecht kennt man zudem in einem grossen Teil der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden der Schweiz. Und es gibt fast überall die Möglichkeit, sich in Kommissionen, Interessenverbänden und Vereinen zu engagieren. Damit lässt sich auf lokaler Ebene, also beispielsweise im Quartier oder in der Gemeinde, einiges bewirken. |
In der Schweiz haben die Bürgerinnen und Bürger eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Politik aktiv mitzugestalten. Dies betrifft alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt und mündig sind und das Schweizer Staatsbürgerrecht besitzen. Die wichtigsten Bürgerrechte werden nachfolgend kurz erläutert.
www.admin.ch: weitere Informationen zum Thema |
Die Demokratie der Schweiz stützt sich auf die Schweizerische Bundesverfassung und kennt die Gewaltenteilung. Damit ist gemeint, dass die Staatsgewalt auf verschiedene Staatsorgane verteilt ist. Auf nationaler Ebene sieht dies wie folgt aus:
Analog zum Bund (Gesamtstaat) kennen auch die 26 Kantone (Gliedstaaten) in der Schweiz die Gewaltenteilung; ihre Struktur kann allerdings variieren: Es gibt kantonale Parlamente (nicht in allen Kantonen), kantonale Regierungen und Kantonsgerichte. Swissinfo: weitere Informationen zum Thema |
Die geografische Lage im Herzen Europas hat die Geschichte und Entwicklung der Schweiz stark beeinflusst. In verschiedenen geschichtlichen Epochen kämpften benachbarte Völker und Staaten immer wieder um die Schweiz, die sich aber erfolgreich dagegen zur Wehr setzte. Im Jahr 1291 schlossen sich die Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden zu einem Bund zusammen. Sie legten damit den Grundstein zur alten Eidgenossenschaft. In diesem Zusammenhang ist der so genannte Rütlischwur überliefert. Das Rütli ist eine Wiese am Vierwaldstättersee. Auf dieser Wiese sollen sich damals die Vertreter der drei Urkantone getroffen haben. Sie legten den Schwur ab, sich gegen die Habsburger zu einem Bund zusammenzuschliessen. Diesem Bund traten dann im Laufe der Jahrhunderte weitere Kantone bei. Die Gründung der modernen Schweiz geht auf das Jahr 1848 zurück. Damals schuf die Mehrheit der Kantone einen modernen Bundesstaat, indem man eine Bundesverfassung (Grundgesetz des Staates) annahm. Darin war unter anderem geregelt, dass gewisse Bereiche wie Militär, Zölle oder das Post- und Münzwesen zentralisiert und vereinheitlicht wurden; aber auch die Autonomie der Kantone hat man in der Verfassung verankert. Bundesbrief 1291: Der Bundesbrief von 1291 ist bis heute erhalten. Hier können Sie den Wortlaut nachlesen Schweizerische Bundesverfassung: Die Bundesverfassung kann man hier nachlesen. |