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Kindes- und Erwachsenenschutz
Der Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz klärt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Gefährdungsmeldungen ab und führt Beistandschaften für Kinder und Erwachsene.
Unterstützt werden erwachsene Personen, welche ihre persönlichen und administrativen Angelegenheiten kurz- oder langfristig nicht selbstständig erledigen können. Dies kann infolge einer psychischen oder geistigen Behinderung, einer Suchterkrankung oder aufgrund von Altersbeschwerden erforderlich sein.
Im Rahmen des Kindesschutzes werden Beistandschaften und Vormundschaften geführt. Entscheidungen der KESB stützen sich auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und die kantonalen Verfahrensrechte. Es gilt Unterstützungsmassnahmen zu wählen, welche nicht mehr, aber auch nicht weniger als notwendig in die Persönlichkeit der Betroffenen eingreifen.
Der Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz verfügt über kompetente sowie professionelle Mitarbeitende, bietet ein breites, qualifiziertes Dienstleistungsangebot an und steht in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachstellen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft und Soziales | 032 626 92 57 | geso@solothurn.ch |