Inhalt
Gemeinderatskommission
Die Gemeinderatskommission besteht aus 7 Mitgliedern und 7 Ersatzmitgliedern, die vom Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt werden. Die Stadtpräsidentin gehört der Gemeinderatskommission von Amtes wegen an, ebenso der Vize-Stadtpräsident.
Aufgaben
Die Gemeinderatskommission erfüllt folgende Aufgaben:
- Planung und Koordination der Tätigkeiten der Gemeinde im Rahmen der vom Gemeinderat festgelegten Planungsgrundsätze,
- Vorbereitung der ihr zugeteilten Geschäfte des Gemeinderates,
- Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderates, soweit nicht eine andere Behörde für den Vollzug verantwortlich ist,
- Erlass von Verwaltungsreglementen,
- Ausübung des Disziplinarrechts,
- Erteilung der Erlaubnis zum gesteigerten Gemeingebrauch öffentlicher Sachen nach § 246 des Einführungsgesetzes zum ZGB, soweit nicht eine andere Behörde hierfür zuständig ist,
- Entscheid über jährlich wiederkehrende Subventionen an städtische Vereine im Rahmen des Budgets,
- Abschluss von Miet- und Pachtverträgen sowie Sachversicherungen; die Gemeinderatskommission kann diese Kompetenz ganz oder teilweise der Verwaltung übertragen,
- Entscheidung über die Einreichung zivil- oder verwaltungsrechtlicher Klagen sowie von Rechtsmitteln.
- Benennung von Strassen, Plätzen und Wegen,
- Festlegung der lokalen Freinächte gemäss § 21 Abs. 3 Wirtschafts- und Arbeitsgesetz sowie Festlegung der lokalen Feiertage.
- Jährliche Festlegung der Zinssätze für die Vergütungs-, Rückerstattungs- und Verzugszinsen.
Kompetenzen
Die Gemeinderatskommission hat folgende Finanzkompetenzen:
- Beschlussfassung über einmalige neue Ausgaben und Nachtragskredite bis 120’000 Franken für das einzelne Geschäft, einschliesslich An- und Verkauf von Liegenschaften, und jährlich wiederkehrende Ausgaben von bis zu je 24’000 Franken,
- An- und Verkauf von Liegenschaften des Finanzvermögens im Rahmen von Vorgaben der übergeordneten Behörden,
- Errichtung von Dienstbarkeiten einschliesslich Baurechten, deren finanziellen Auswirkungen die Finanzkompetenzen des Stadtpräsidenten oder der Stadtpräsidentin übersteigen,
- Beschlussfassung über die Verwendung vorhandener Anschaffungskredite und die Vergabe von Bau-, Planungs- sowie Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, soweit dafür in der Spezialgesetzgebung nicht andere Behörden oder Amtsstellen als zuständig erklärt werden; die Gemeinderatskommission kann diese Kompetenz ganz oder teilweise Kommissionen oder Beamten übertragen,
- Aufnahme von Darlehen und Verpfändung von Liegenschaften im Rahmen des Budgets.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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