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Soziale Dienste: Kindes- und Erwachsenenschutz
Im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) betreuen die Sozialen Dienste im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einerseits erwachsene Personen, welche ihre persönlichen und administrativen Angelegenheiten kurz- oder langfristig nicht selbstständig erledigen können. Die Sozialen Dienste unterstützen diese Personen. Dies kann infolge einer psychischen oder geistigen Behinderung, einer Suchterkrankung oder aufgrund von Altersbeschwerden erforderlich sein.
Andererseits führen die Sozialen Dienste im Rahmen des Kindesschutzes Beistandschaften und Vormundschaften. Entscheidungen der Behörde stützen sich auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und die kantonalen Verfahrensrechte. Es gilt Unterstützungsmassnahmen zu wählen, welche nicht mehr, aber auch nicht weniger als notwendig in die Persönlichkeit der Betroffenen eingreifen.
Die Sozialen Dienste verfügen über kompetente sowie professionelle Mitarbeitende, bieten ein breites, qualifiziertes Dienstleistungsangebot an und stehen in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachstellen.
Private Beistandspersonen (priMa)
Private Beistandspersonen können Ihre Lebenserfahrung und Kompetenzen in administrativen und finanziellen Fragen zugunsten von hilfsbedürftigen Personen einsetzen. Zu den Aufgaben als private Beistandsperson gehören primär das Begleiten eines Menschen in seinem administrativen Alltag: Zahlungen tätigen, Buchhaltung führen, Kontakte mit Ämtern, Versicherungen und Banken.
Die Sozialen Dienste beraten, begleiten und schulen private Beistandspersonen, welche im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mandate führen. Ergänzend zu dieser kompetenten und individuellen Unterstützung haben das Amt für Gesellschaft und Soziales AGS, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB und die Solothurner Sozialregionenkonferenz SOSOZ einen online Basiskurs für private Beistandspersonen erarbeitet.
Zur Einführung in die Aufgaben als priMa finden Interessierte mit dem nachfolgenden Link entsprechende Kurzvideos zu diesen Themen:
- Aufgaben und Kompetenzen als Beistandsperson
- Zusammenarbeitsformen mit verbeiständeter Person
- Regelung der finanziellen Situation – Übersicht Sozialversicherungen
Neben den Kurzvideos (Dozent Urs Vogel, Jurist und Sozialarbeiter) finden sich auf der Website auch weiterführendes Informationsmaterial und Checklisten mit Mustervorlagen.
Kontakt
Soziale Dienste: Kindes- und ErwachsenenschutzBarfüssergasse 17
4502 Solothurn
Tel. 032 626 92 57
Fax 032 626 92 69
sozialedienste@solothurn.ch
Öffnungszeiten
08.30 – 11.30 Uhr: Montag, Donnerstag und Freitag
14.00 – 17.00 Uhr: Montag bis Freitag
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Personen
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