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Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
Gemeindehaus: Sonntag 10.00 bis 12.00 Uhr.
Schulhaus Brühl: Sonntag 10.00 bis 12.00 Uhr.
ab 01.01.2025
Gemeindehaus: Sonntag 09:00 bis 11:00 Uhr.
Schulhaus Brühl: Sonntag 09:00 bis 11:00 Uhr
Urnenstandort
Schulhaus Brühl
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei den Einwohnerdiensten verlangt werden.
Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises persönlich abholen und einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Wurde das Stimmkuvert falsch geöffnet, kann bei der Stadtkanzlei oder bei den Einwohnerdiensten ein neues bezogen werden.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Fach ohne Sichtfenster legen.
- Stimmrechtsausweis unterschreiben und so in das Fach mit Sichtfenster stecken, dass die Anschrift des Wahlbüros im Fenster erscheint.
- Stimmkuvert zukleben.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken. Das frankierte Kuvert muss spätestens am Samstag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).
- Zustellkuverts können persönlich oder durch Boten der Stadtkanzlei oder den Einwohnerdiensten übergeben werden. Ausserhalb der Büroöffnungszeiten kann das Zustellkuvert in die speziell bezeichneten Briefkästen im Gemeindehaus (Barfüssergasse 17), im Stadtpräsidium (Baselstrasse 7) oder im Schulhaus Brühl gelegt werden (am Samstag vor der Abstimmung bis spätestens 24.00 Uhr).