Inhalt
Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie wird gebildet aus allen stimmberechtigten Angehörigen der Gemeinde. Die Stimmberechtigten werden jährlich 2 - 4 mal zu Gemeindeversammlungen, die öffentlich sind, eingeladen.
Aufgaben:
Die Gemeindeversammlung ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Gesetz, Verordnung, Gemeindeordnung oder Gemeindebeschlüsse einem andern Gemeindeorgan übertragen sind.
Kompetenzen:
Folgende Geschäfte unterliegen der obligatorischen Urnenabstimmung:
Einführung der ausserordentlichen Gemeindeorganisation, wesentliche Änderungen des Gemeindebestandes oder des Gemeindegebietes, neue einmalige Ausgaben über 3 Millionen Franken und neue wiederkehrende Ausgaben über 600'000 Franken,
Vorlagen, für welche ein Viertel der an einer Gemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten eine Urnenabstimmung verlangen.
Voraussetzungen:
Wer in der Stadt Solothurn stimmberechtigt ist, kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen, sich an der Diskussion beteiligen sowie zu traktandierten Gegenständen Anträge und zum Verfahren Ordnungsanträge stellen.
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer nach Vollendung des 18. Altersjahres, die in der Stadt Solothurn angemeldet und im Stimmregister eingetragen sind.
Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird nach Vorweisen eines amtlichen Ausweisdokumentes eine Stimmkarte ausgehändigt. Mitarbeitende der Einwohnerdienste prüfen, ob die Teilnehmenden im Stimmregister eingetragen sind.