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Einreichen von Baugesuchen während Ortsplanungsrevision
Bis zum Vorliegen einer rechtskräftig genehmigten Ortsplanungsrevision (OPR), sind aufgrund der Bestimmungen von § 15 Abs.2 Planungs- und Baugesetz des Kantons Solothurn (PBG) sowohl die rechtsgültigen als auch die künftigen kommunalen Bestimmungen kumulativ einzuhalten.
Die Baubehörde der Stadt Solothurn bietet Interessenten die Möglichkeit Baugesuche, welche alleinig dem neuen Recht entsprechen, vor der Rechtskraft der OPR einzureichen und diese vorprüfen zu lassen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Solothurn, Abteilung Bauinspektorat, Tel. Nr. 032 626 92 92 oder E-Mail: stadtbauamt@solothurn.ch»