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Sozialhilfe
Was ist Sozialhilfe?
Was ist Sozialhilfe?
Als letztes Auffangnetz der sozialen Sicherung in der Schweiz ist es Ziel der Sozialhilfe, die bedürftigen Personen in der Sicherung ihrer finanziellen Existenz zu unterstützen, sie in ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Selbständigkeit zu fördern und sie in der sozialen und beruflichen Integration zu unterstützen.
Der Sozialhilfeanspruch wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen Bedarf bemessen und richtet sich nach der kantonalen Gesetzgebung. Das Sozialgesetz des Kantons Solothurn definiert die Grundlagen, welche in der Sozialverordnung weiter präzisiert werden und sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) (SKOS-Richtlinien) orientieren. Das kantonale Sozialhilfehandbuch und die internen Richtlinien der Abteilung Gesellschaft und Soziales der Stadt Solothurn sind für die Mitarbeitenden Abteilung Gesellschaft und Soziales verbindlich.
Die materielle Grundsicherung besteht im Wesentlichen aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den Wohnkosten und der medizinischen Grundversorgung. Deren Richtlinien sind kantonal und kommunal (Stadt Solothurn) geregelt. Gemäss dem Individualisierungsprinzip müssen die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt werden, sodass unter bestimmten Voraussetzungen situationsbedingte Leistungen (z. B. Drittbetreuungskosten für Kinder, Erwerbsauslagen, Integrationszulagen) die sozialhilferechtliche Existenzsicherung erweitern.
Weitere Informationen zur Sozialhilfe finden Sie hier Youtube
Eigenverantwortung, Rechte und Pflichten
Sozialhilfe wird nur dann ausgerichtet, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen oder andere (Dritt-)Leistungen nicht rechtzeitig geltend gemacht werden können. Die Sozialarbeitenden unterstützen in der Abklärung und im Erschliessen von Drittleistungen (Subsidiaritätsprinzip). Die persönliche und finanzielle Unterstützung in der Sozialhilfe setzt die Pflicht der hilfesuchenden Personen voraus, alles zu unternehmen, die Bedürftigkeit zu vermindern, zu beheben und zu vermeiden (Mitwirkungspflicht).
Hier finden Sie Informationen über die Rechte und Pflichten bei Sozialhilfebezug in 18 verschiedenen Sprachen.
Anmeldung für Sozialhilfe
Wenn Sie Sozialhilfe beantragen wollen, können Sie sich persönlich während den Öffnungszeiten am Schalter der Abteilung Gesellschaft und Soziales melden.
In einem diskreten Gespräch werden mit Ihnen die wichtigsten Grundlagen geklärt und die ersten Informationen mitgeteilt. Nach der ersten persönlichen Kontaktaufnahme haben Sie bis zu 30 Tagen Zeit, die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Sobald die benötigten Dokumente bei uns eingegangen sind, erhalten Sie einen Termin für ein Erstgespräch mit einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter.
Wichtige Informationen:
- Die Anmeldung verfällt 30 Tage nach dem Erstkontakt, wenn nicht alle Unterlagen abgegeben wurden.
- Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht frühestens, sobald die erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen sind.
- Anmeldungen per Mail oder Telefon sind in Ausnahmefällen möglich: Anmeldeunterlagen (PDF)
Asylkoordination
Im Auftrag des Bundes übernimmt der Kanton zugewiesene asyl- und schutzsuchende Personen. Diese werden anhand der Bevölkerungsstruktur auf die Einwohnergemeinden aufgeteilt.
Die Gemeinden haben den Auftrag, die Unterbringung, die Betreuung, die Integration sowie die Existenzsicherung der zugewiesenen Personen zu koordinieren und zu gewährleisten.