Inhalt
Asyl- und Flüchtlingskoordination
Asyl
Solothurnische Einwohnergemeinden sind verpflichtet, asylsuchende Personen aufzunehmen. Die Aufnahmekontingente der einzelnen Einwohnergemeinden werden auf Grund der Bevölkerungsstruktur festgelegt.
Die Gemeinden haben Unterbringung, Betreuung, und Integration der zugewiesenen Personen zu koordinieren. Die Sozialhilfeunterstützung wird gemäss den Asyl-Sozialhilferichtlinien durch die Gemeinden ausgerichtet.
Das Asylverfahren wird mit einem rechtskräftigen Entscheid abgeschlossen. Vorläufig aufgenommene Personen erhalten einen negativen Asylentscheid, dürfen aber in der Schweiz bleiben, weil eine Rückkehr ins Heimatland gegenwärtig nicht zumutbar ist. Sie werden nach Asyl-Sozialhilferichtlinien unterstützt. Während sieben Jahren werden die Kosten durch Bundesgelder finanziert.
Flüchtlinge
Flüchtlinge erhalten mit dem Asylentscheid die Flüchtlingseigenschaft. Es wird unterschieden zwischen vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (Aufenthaltsstatus F) und anerkannten Flüchtlingen (Aufenthaltsstatus B).
Die Betreuung von Flüchtlingen obliegt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde. Die finanzielle Unterstützung erfolgt gemäss den kantonalen Vorgaben. Während sieben Jahren (Aufenthaltsstatus F) respektive fünf Jahre (Aufenthaltsstatus B) werden die Sozialhilfekosten durch den Bund abgegolten.
Integration
Integrationsangebote für asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge vermittelt der Kanton. Die Anmeldungen erfolgen durch die Asyl- und Flüchtlingskoordination der Einwohnergemeinden. Es werden Deutschkurse, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote, sowie Integrationsjahre für junge Erwachsene angeboten.
Zusätzliche Links: www.integration.so.ch
Kontakt
Barfüssergasse 17
4502 Solothurn
Tel. 032 626 92 57
Fax 032 626 92 69
sozialedienste@solothurn.ch
Barfüssergasse 17
4502 Solothurn
Tel. 032 626 92 65
Fax 032 626 92 69
angela.kobel@solothurn.ch
Zugehörige Objekte
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Soziale Dienste: Asyl- und Flüchtlingskoordination | 032 626 92 57 | sozialedienste@solothurn.ch |