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Gesellschaft und Soziales
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Mit Impfungen können Sie sich gegen Infektionskrankheiten schützen. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt verschiedene Impfungen. Zum Beispiel gegen Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hirnhautentzündung, Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis B oder Humane Papillomaviren (lösen Gebärmutterhalskrebs aus). Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt die Kosten der empfohlenen Basisimpfungen. Kinder- und oder Hausärzte- und -ärztinnen führen die Impfungen durch. Zusätzlich können bei Reisen ins Ausland weitere Impfungen nötig sein. Sie erhalten nach dem Impfen einen Impfausweis (Impfbüchlein). Darin werden alle Ihre Impfungen aufgeschrieben. Viele Impfungen müssen nach einer bestimmten Zeit wiederholt werden. Fehlende Impfungen kann man jederzeit nachholen. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin beraten. Bundesamt für Gesundheit: Auf der Website www.sichimpfen.ch finden Sie Informationen und Merkblätter zu den einzelnen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. |
Sie können im Spital Besuch empfangen. Es gibt geregelte Besuchszeiten. Fragen Sie im Spital danach oder schauen Sie auf der Internetseite nach. In Mehrbettzimmern sollte man auf den Gesundheitszustand der anderen Patienten Rücksicht nehmen. Pflegefachfrauen und -männer übernehmen im Spital den grössten Teil der Pflege und Betreuung. Sie sind speziell dafür ausgebildet und arbeiten eng mit den Ärztinnen und Ärzten zusammen. Patienten (und nahe Angehörige) haben ein Anrecht darauf, über die Behandlung und mögliche Folgen informiert zu werden. Wenn Sie eine Frage haben, wenden Sie sich zuerst an das Pflegepersonal. Während des Spitalaufenthalts essen die Patientinnen und Patienten im Zimmer. Wenn Sie Wünsche haben (z.B. kein Schweinefleisch, vegetarisches oder koscheres Essen, Allergie gegen bestimmte Nahrungsmittel), sagen Sie dies dem Pflegepersonal. Es ist meistens kein Problem, diese Wünsche zu erfüllen. Es ist nicht nötig, dass die Angehörigen den Patienten Esswaren mitbringen. Besuchszeiten: Informationen für Patienten und Besucher bei der Solothurner Spitäler AG |
Nach einem Krankenhausaufenthalt brauchen Sie vielleicht weitere Pflege. Dafür gibt es den Spitex-Dienst. Entsprechend ausgebildete Personen kommen zu Ihnen nach Hause, um Sie zu pflegen und/oder im Alltag und im Haushalt zu unterstützen. Die Kosten der Spitex werden teilweise von der Krankenkasse übernommen. Die Spitex bietet auch weitere Dienste an: zum Beispiel Fahrdienste oder Vermietung von Krücken oder Rollstühlen. Sie können sich nicht selbst anmelden, sondern ein Arzt muss dies entscheiden. Bevor die Spitex-Betreuung beginnt, klärt der Arzt ab, was Sie genau brauchen. Spitex: Spitex-Verein Solothurn |
In der Schweiz müssen alle die Kosten für den Zahnarzt selbst bezahlen. Ausser man hat eine Zusatzversicherung für Zahnarztbehandlungen abgeschlossen. Es lohnt sich aber, auf eine gute Zahnpflege zu achten und mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt zu gehen. Zahnschäden können so frühzeitig erkannt und behandelt werden. Das kostet langfristig weniger. Gesunde Zähne sind wichtig für die Gesundheit. Für schulpflichtige Kinder aus der Stadt Solothurn gibt es einen Sozialtarif. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an die Schuldirektion der Stadt Solothurn
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Ins Spital (oder Krankenhaus) wird man meistens vom behandelnden Arzt oder von der behandelnden Ärztin überwiesen. Gründe dafür können Untersuchungen, eine Operation oder eine Therapie sein. Beim Eintritt müssen Sie Ihre Krankenkassenkarte zeigen. Spätestens ein paar Tage vor dem Eintritt erhalten Sie vom Spital per Post alle Informationen: zum Beispiel, was Sie mitbringen müssen und wie Sie sich vorbereiten können. Die Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt für eine Spitalbehandlung in der Allgemeinen Abteilung. Die Krankenkassen bieten sogenannte Zusatzversicherungen für eine private oder halbprivate Behandlung im Spital an. Mit einer halbprivaten Zusatzversicherung haben Sie Anrecht auf ein Zweibettzimmer. Mit einer privaten Zusatzversicherung haben Sie Anrecht auf ein Einzelzimmer. Diese Zusatzversicherungen sind freiwillig und kosten eine zusätzliche Prämie. Ferner müssen Sie zum Abschluss einer Zusatzversicherung einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Es gibt unterschiedliche Arten von Spitälern. Viele Kantone verfügen über ein eigenes öffentliches Kantonsspital. Dorthin überweist Sie Ihr Arzt an erster Stelle, wenn Sie keine Spezialklinik benötigen. so-h.ch: Solothurner Spitäler AG (Bürgerspital Solothurn/Kantonsspital Olten) obach.ch: Privatklinik Obach Solothurn Pallas Kliniken: Klinik Pallas (Augenarzt) |
Falls Sie nur leichte Beschwerden haben, können Sie auch in einer Apotheke um Rat fragen. Dort bekommen Sie Medikamente, für die kein Arztrezept nötig ist. Wenn Sie starke Beschwerden haben, gehen Sie am besten zuerst zu Ihrem Hausarzt. Es ist auch möglich, direkt zu einem Spezialarzt (= Facharzt) zu gehen (z.B. Hals-Nasen-Ohren-Arzt). Dann müssen Sie aber vielleicht lange auf einen Termin warten. Möglicherweise müssen Sie auch die Kosten selbst bezahlen. Denn viele Krankenkassen verlangen, dass Sie erst zum Hausarzt gehen. Dieser verweist Sie nachher an den Spezialarzt. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, wenn Sie Genaueres dazu wissen möchten. Ins Spital geht man nur in Notfallsituationen. Manchmal ist ein Arztbesuch gar nicht nötig. Viele Erkrankungen wie zum Beispiel eine Erkältung sind nach ein paar Tagen vorbei. Manchmal helfen auch eigene Hausmittel. |
Auch bei Kindern kann man den Body Mass Index berechnen. Dabei muss man auf das Alter und das Geschlecht achten. Bitten Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin um Rat, wenn Ihr Kind über- oder untergewichtig ist. Grund für Gewichtsprobleme können Bewegungsmangel, falsche Ernährung, psychische Belastungen oder seltene Erkrankungen sein. BMI-Rechner für Kinder und Jugendliche |
Notfälle sind akute Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, die sofort behandelt werden müssen. Kontaktieren Sie bei einem Notfall immer zuerst zu Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Im Kanton Solothurn gibt Ihnen die zentrale Notrufnummer 0848 112 112 Auskunft, welcher Arzt Notfalldienst leistet und wie man ihn kontaktieren kann. Im Kantonsspital Olten und am Bürgerspital Solothurn gibt es eine Notfallstation, an die Sie sich wenden können, falls Ihr Hausarzt unerreichbar ist. Für Notfälle von Kleinkindern gibt es Notfallstationen im Kantonsspital Aarau und im Spitalzentrum Biel sowie von 08h bis 20h die Praxis für Kinder und Jugendliche am Bürgerspital. Wenn ein Mensch in Ihrer Nähe einen Notfall erleidet (z.B. einen Unfall), ist die Erste Hilfe das Wichtigste. Dabei müssen lebenswichtige Körperfunktionen wie das Bewusstsein, die Atmung und der Kreislauf sichergestellt werden. Was genau zu tun ist, kann man in einem Kurs lernen. In einer Notfallsituation ist schnelles Handeln wichtig. Über die Telefonnummer 144 erreichen Sie den Rettungsdienst und den Krankenwagen. Geben Sie beim Anruf folgende Informationen durch:
Einen Teil der Kosten für die Ambulanz müssen die Patienten selbst bezahlen. Wichtige Notfallnummern:
Bei Verdacht auf eine Vergiftung (z.B. durch Pilze oder Chemikalien) hilft die Notfallnummer 145 des Toxikologischen Informationszentrums weiter: Sie können rund um die Uhr anrufen und erhalten kostenlos ärztliche Auskunft zu Vergiftungen. Die Apotheken im Kanton Solothurn bieten keinen 24h-Dienst an. Informieren Sie sich in Ihrer Gemeinde über die Öffnungszeiten der Apotheke. |
Haben Sie Übergewicht oder Untergewicht? Dann sollten Sie zuerst Ihre Ernährungsgewohnheiten und Ihren Lebensstil überprüfen. Oder fragen Sie den Hausarzt oder die Hausärztin um Rat. In der Arztpraxis oder der Apotheke gibt es Informationsbroschüren zu gesunder Ernährung und Übergewicht/Untergewicht. Einige Kantonsspitäler bieten Ernährungsberatung an. Fragen Sie, ob die Krankenkasse die Kosten dieser Beratung übernimmt. Neben der gesunden Ernährung ist auch genügend Bewegung wichtig. Für übergewichtige Kinder und Jugendliche gibt es in der ganzen Schweiz Programme. Diese Kurse haben ein gesundes Körpergewicht zum Ziel. Ernährungsberatung Bürgerspital Solothurn Fitnesstipps für Kinder: Auf der Website des Schweizer Fachvereins Adipositas im Kindes- und Jugendalter gibt es Informationen zu Programmen für übergewichtige Kinder und Jugendliche sowie Fitnesstipps für Kinder. Experten-Netzwerk Essstörungen: Die Website bietet eine Übersicht zum Thema Essstörungen. |
Im Spital oder in der Arztpraxis müssen Sie mit den Ärzten oder Ärztinnen, den Pflegefachleuten oder Therapeuten und Therapeutinnen reden können. Nur so erhalten Sie wirklich die nötige und richtige Behandlung. Sonst kommt es zu Missverständnissen und Problemen. Oft helfen Familienmitglieder beim Übersetzen. Sie sind jedoch nicht auf die Übersetzungsarbeit vorbereitet und vielleicht selbst ängstlich oder in Sorge. Eine professionelle Übersetzerin kann hier weiterhelfen. Viele grössere Spitäler haben einen eigenen Übersetzungsdienst. Fragen Sie unbedingt nach, wenn Ihnen nicht automatisch jemand angeboten wird. Oft entstehen Missverständnisse auch durch unterschiedliche Wertvorstellungen der verschiedenen Kulturen. Dafür gibt es interkulturelle Übersetzer. Sie übersetzen nicht nur die Sprache, sondern können auch auf unterschiedliche Wahrnehmungen und Bedeutungen hinweisen, die von Kultur zu Kultur verschieden sind. Lokale Vermittlungsstellen zu interkultureller Übersetzung: Hier finden Sie eine Übersicht über die lokalen Vermittlungsstellen zu interkultureller Übersetzung. |
Im Leben gibt es immer wieder schwierige Situationen in der Familie, im persönlichen Umfeld oder am Arbeitsplatz. Psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen sind sehr häufig. Jede dritte Person leidet einmal im Leben darunter. Betroffene leiden zum Beispiel immer wieder an Ängsten oder erleben über längere Zeit eine lähmende Traurigkeit. Oftmals ist es unmöglich, diese Situationen ohne professionelle Hilfe zu bewältigen. Psychische Erkrankungen sind echte Krankheiten. Sie sollten behandelt werden. Psychologen oder Psychiater (Ärzte und Ärztinnen mit Spezialisierung auf die menschliche Seele = Psyche) können Sie in solchen Lebensphasen begleiten und unterstützen. Die Psychologinnen und Psychologen suchen gemeinsam mit den Patienten in Gesprächen oder einer Therapie neue Wege. So kann die Situation verbessert werden. Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie auch zuerst mit Ihrem Hausarzt sprechen. Er kann Ihnen eine Fachperson vermitteln. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt eine Behandlung nur, wenn Sie von einem Arzt (Psychiater) durchgeführt wird. Alle Berater und psychologischen Fachleute sind an die Schweigepflicht gebunden und dürfen keine Informationen von Ihnen weitergeben. Im Falle einer akuten psychischen Krise: Notfall- und Krisenambulanz für Erwachsene, Solothurn: 032 627 11 11 Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ambulatorium Olten: 062 311 82 82 so-h.ch: Psychiatrische Dienste der Solothurner Spitäler AG Selbsthilfe: Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen im Kanton Solothurn Solodaris: Kompetenzzentrum für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung im Kanton Solothurn Perspektive Region Solothurn-Grenchen berät, betreut, begleitet und befähigt Menschen, die sich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen partiell nicht mehr zurechtfinden, qualifiziert und zielgerichtet. Heb sorg: Angebote und Anbietende zu verschiedenen Präventionsthemen im Kanton Solothurn https://solothurner-buendnis.so.ch: Hilfe und Unterstützung bei Depressionen |
Die versicherten Personen müssen für den Krankenversicherungsschutz jeden Monat einen Beitrag bezahlen: die Krankenkassenprämie. Die Höhe der Prämie kann sich jedes Jahr verändern. Die Krankenkasse teilt den Versicherten die neue Prämie im Herbst schriftlich mit (dann können Sie auch die Krankenkasse wechseln - beachten Sie aber die Kündigungsfristen im Vertrag!). Die Versicherten erhalten mit der neuen Prämie den Krankenkassenausweis mit der Versichertennummer. Sie sollten den Ausweis immer bei sich haben: Sie müssen ihn in der Apotheke, beim Arzt oder im Spital vorweisen. Die Prämien der Krankenkassen unterscheiden sich nach Kasse und Wohnort aber nicht nach Alter oder Geschlecht. In der Grundversicherung sind aber bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen versichert. Sie können die Höhe der Prämie auch verändern, indem Sie die sogenannte Franchise erhöhen. (Siehe auch "Was muss ich selbst bezahlen, was bezahlt die Krankenkasse?") Sie können Ihr Versicherungsmodell selbst wählen: Sie bezahlen zum Beispiel weniger Prämien mit einem Versicherungsmodell ohne freie Arztwahl. Das heisst, Sie müssen immer zuerst zu einem bestimmten Hausarzt oder einer Hausärztin gehen oder ein HMO (ein Gesundheitszentrum) aufsuchen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für genauere Informationen. Ein Vergleich lohnt sich! comparis.ch: Hier können Sie die Leistungen und Preise der einzelnen Krankenkassen vergleichen, abgestimmt auf Ihre persönliche Situation. www.bonus.ch: veröffentlicht jedes Jahr eine Liste mit Prämien der Krankenkassen nach Wohnregion. |
Zusätzlich zur Prämie müssen Sie auch einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen. Die Beteiligung nennt man Franchise (ausgesprochen «Fronschiis»). Die Höhe der Franchise können Sie selbst wählen. Die tiefste Franchise ist 300 Franken, die höchste 2500 Franken. Das heisst: Bei der höchsten Franchise müssen Sie alle Arztkosten bis zu einem Betrag von 2500 Franken pro Jahr selbst bezahlen. Dafür ist die Prämie niedriger. Bei einer tieferen Franchise (z.B. 300 Franken) sind die monatlichen Prämien höher. Dafür werden die Kosten bereits übernommen, wenn sie 300 Franken übersteigen. Eine hohe Franchise (und tiefe Prämien) lohnen sich nur, wenn Sie wenig krank sind. Wenn die jährlichen Arztkosten die Franchise übersteigen, müssen Sie zusätzlich 10 Prozent an die Kosten bezahlen, das nennt man den Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt laut Gesetz maximal 700 Franken pro Jahr. Insgesamt bezahlen Sie also als Erwachsener mindestens 1000 Franken im Jahr, maximal jedoch 3200 Franken im Jahr selber. Die Kosten für Schwangerschaft und Geburt übernimmt die Krankenkasse von Anfang an vollständig. Für Kinder wird keine Franchise erhoben und es gilt die Hälfte des Höchstbetrages des Selbstbehaltes. Sind mehrere Kinder einer Familie beim gleichen Versicherer versichert, so sind für sie zusammen höchstens die Franchise und der Höchstbetrag des Selbstbehaltes für eine erwachsene Person zu entrichten. |
Nach Ihrem Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung. Diese müssen Sie selbst bezahlen. Mit der Rechnung erhalten Sie eine Kopie der Rechnung (= Rückforderungsbeleg oder Rechnungskopie). Diese Kopie schicken Sie an die Krankenkasse. Sie erhalten dann - wenn der Betrag die Franchise übersteigt - 90 Prozent davon auf das von Ihnen angegebene Bank- oder Postkonto einbezahlt. Tipp: Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, schicken Sie der Krankenkasse die Rechnung sofort zu. Oft erhalten Sie das Geld von der Krankenkasse, bevor die Zahlungsfrist der Arztrechnung abgelaufen ist. Die Spitalrechnung wird entweder zu Ihnen nach Hause oder an die Krankenkasse geschickt. Meistens wird die Rechnung direkt von der Krankenkasse bezahlt. Für allfällige Kosten, die Sie übernehmen müssen (Selbstbehalt, Verpflegungsbeitrag), sendet Ihnen die Krankenkasse oder das Spital eine separate Rechnung. Auch bestimmte, vom Arzt verschriebene Medikamente werden von der Krankenkasse bezahlt. Entweder Sie erhalten das Medikament nach Vorweisen der Krankenkassenkarte direkt und ohne zu bezahlen. Oder Sie bezahlen das Medikament selbst und schicken die Rechnung und das Rezept später an die Krankenkasse zur Rückerstattung. |
Sie können beim Arzt und im Krankenhaus Einsicht in Ihre Krankenakte (auch Krankengeschichte genannt) verlangen. Darin stehen die wichtigsten Daten Ihrer Behandlung wie Untersuchungen, Diagnosen, Medikamente, Operationen und die Entwicklung der Krankheit. Niemand darf diese Informationen an andere Personen weitergeben. Ihr Arzt hat die Pflicht, diese Krankenakte 10 Jahre aufzubewahren. Stiftung für Patientenschutz: Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Patient. |
Abgesehen von der Schulmedizin, werden in der Schweiz auch alternative Heilmethoden und -praktiken angeboten. Diese Alternativ- oder Komplementärmedizin ist als Alternative oder Ergänzung zur Schulmedizin zu verstehen. Dazu gehören z.B. die Homöopathie, die Akupunktur, die Osteopathie oder die Naturheilkunde. Einige alternative Heilmethoden werden von den Krankenkassen oder Zusatzversicherungen zurückerstattet. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, welche Verfahren bezahlt werden. |
Im Kanton Solothurn werden die Vorsorge-Untersuchungen (im Kindergarten, im 4. und 8. Schuljahr) an Schulkindern von den Haus- oder Kinderärzten vorgenommen. Die Gemeinden organisieren ferner:
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Die Lebensqualität hat einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit. Das gilt besonders für Menschen im Alter. Viele verschiedene Angebote von Organisationen helfen, auch nach der Pensionierung ein selbständiges Leben mit guter Lebensqualität zu führen. Graue Panther Solothurn und Umgebung
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Die Spitex organisiert auch den Mahlzeiten-Dienst: Ältere, kranke und behinderte Personen bekommen täglich ein warmes Mittagessen nach Hause geliefert. Auch die Stiftung Pro Senectute liefert in den meisten Kantonen Mahlzeiten nach Hause. Ausserdem bietet Pro Senectute viele weitere Dienstleistungen für ältere Menschen an. So können sie länger zu Hause wohnen. Pro Senectute will die Selbständigkeit und Lebensqualität der Mitmenschen über 60 fördern und erhalten. Ältere Menschen und ihre Angehörigen erhalten kostenlose, vertrauliche Beratungen bei:
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Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung nach einem Unfall. Ausserdem bezahlt sie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld (Lohnersatz) bzw. Rentenleistungen bei dauernder Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall. Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert. o Sie arbeiten acht Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie gegen Berufsunfälle und gegen so genannte Nichtberufsunfälle (Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit) versichert. o Sie arbeiten weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie nur gegen Berufsunfälle und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit (z.B. im Haushalt) müssen Sie eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen. o Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch versichert. Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen, zum Beispiel Hausfrauen und -männer, Kinder, Studierende, Rentner und Rentnerinnen oder ausgesteuerte Arbeitslose. Diese Personen müssen obligatorisch eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen. So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Das Formular dafür erhalten Sie beim Arbeitgeber oder bei Ihrer Krankenkasse. |
Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich obligatorisch bei einer Krankenkasse versichern. Mit der Krankenkasse sind Sie für Kosten im Krankheitsfall, bei Mutterschaft oder bei einem Unfall versichert. Das heisst, Sie müssen nur einen kleinen Teil der Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte oder bestimmte Medikamente bezahlen. Den Rest bezahlt die Krankenkasse. Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Krankenkassen müssen jede Person unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufnehmen. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen. Alle sind in der Grundversicherung für die gleiche Leistung versichert. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlung in Arztpraxis und Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, Psycho- und Physiotherapie, Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sowie Teilkosten bei Notfalltransporten. Nicht versichert durch die Grundversicherung sind gewöhnliche Zahnbehandlungen. Sie können freiwillig eine Zusatzversicherung abschliessen und müssen dafür mehr Prämie bezahlen. Damit werden zusätzliche Leistungen bezahlt wie zum Beispiel Zahnbehandlungen oder der Komfort eines Zweier- oder Einzelzimmers im Spital. Durch die Grundversicherung ohne Zusatzversicherung (= allgemein versichert) sind die Kosten in der allgemeinen Abteilung für ein Vierbettzimmer abgedeckt. Die Unfallversicherung ist in der Krankenkasse inbegriffen. Berufstätige sind aber bereits über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Wenn das bei Ihnen zutrifft, können Sie die Krankenkasse auffordern, die Unfallversicherung aus der Versicherung herauszunehmen. So sinkt die Prämie. comparis.ch: Hier finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen der Grundversicherung. Gesundheitswegweiser Schweiz: Hilft Migrantinnen und Migranten, sich im schweizerischen Gesundheitssystem zurechtzufinden - in verschiedenen Sprachen erhältlich. |
Ein gesundes Körpergewicht ist wichtig. Es schützt vor Krankheiten wie Bluthochdruck oder vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zudem werden übergewichtige Menschen manchmal von anderen ausgeschlossen und nicht akzeptiert. Doch ab welchem Gewicht ist man übergewichtig? Um das festzustellen, verwendet man den so genannten Body Mass Index (BMI). Man berechnet ihn so: BMI = Körpergewicht dividiert durch die Körpergrösse in Metern im Quadrat. Ein BMI zwischen 20 und 25 heisst Normalgewicht, ein BMI von 25 bis 30 heisst leichtes Übergewicht, ein BMI über 30 heisst schweres Übergewicht. Adipositas ist ein anderer Name für schweres Übergewicht oder Fettsucht. Adipositas ist eine Essstörung. Nach neuen medizinischen Erkenntnissen ist für die Gesundheit auch wichtig, wo sich die Fettpolster befinden. Fettpolster am Bauch sind besonders schädlich für die Gesundheit. Menschen mit Fettpolstern am Bauch haben ein grösseres Risiko, krank zu werden (z.B. Zuckerkrankheit oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie etwa Herzinfarkt). Auch zu wenig Gewicht (BMI unter 18,5) kann schlecht für die Gesundheit sein. Magersucht ist auch eine Essstörung. Body-Mass-Index-Rechner: Die Website bietet eine Berechnung des persönlichen BMI Experten-Netzwerk Essstörungen: Die Website bietet eine Übersicht zum Thema Essstörungen. |
Ein Hausarzt oder eine Hausärztin übernehmen die erste Behandlung, wenn Sie krank sind. Sie sind für die Vorsorge und Behandlung des ganzen Körpers ausgebildet. Ein Hausarzt kennt Sie durch die regelmässigen Besuche gut und kann Sie optimal beraten. Es ist deshalb besser, immer zum gleichen Hausarzt zu gehen. Einen Hausarzt zu haben, hat noch einen Vorteil: Wenn Sie krank sind, können Sie jederzeit in die Hausarztpraxis anrufen und auch einfacher kurzfristige Termine abmachen. Bei vielen Krankenkassen ist zudem die Prämie billiger, wenn Sie einen Hausarzt haben. Es gibt verschiedene Wege, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden: Fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis, suchen Sie im Telefonbuch (die Ärzte sind nach Ortschaft/Stadtquartier und nach Fachgebiet aufgelistet) oder schauen Sie im Internet nach. www.doktor.ch Übersicht über Ärzte und Ärztinnen in der Schweiz. www.fmh-index.ch: Website der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH mit rund 30 000 Adressen. Gesundheitswegweiser Schweiz: Hilft Migrantinnen und Migranten, sich im schweizerischen Gesundheitssystem zurechtzufinden - in verschiedenen Sprachen erhältlich. |
Krankenkassenprämien können das Haushaltsbudget belasten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für die Prämien zu senken.
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Erste Hilfe heisst, einer verunfallten Person zu helfen, bis der Krankenwagen eintrifft. Dafür gibt es Regeln, die man in Kursen lernen kann. Viele Schweizer Gemeinden bieten solche Kurse an. Diese so genannten Nothelferkurse braucht man auch, um den Führerschein machen zu können. Es gibt auch spezielle Kurse für Notfälle bei Kleinkindern. Diese sind für Eltern und Grosseltern sehr zu empfehlen. Schweizerischer Samariterbund: Adressen von Nothelfer- und Erste-Hilfe-Kursen in allen Regionen der Schweiz. |
Rufen Sie die Arztpraxis an, um einen Termin zu reservieren. Beschreiben Sie schon am Telefon den Grund für den Arztbesuch. Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, müssen Sie dies mindestens 24 Stunden vorher per Telefon mitteilen. Es ist normal, dass Sie im Wartezimmer eine Weile warten müssen. Trotzdem ist es besser, pünktlich zu sein: Möglicherweise kommen Sie auch gleich an die Reihe. Der Arzt oder die Ärztin untersucht Sie und verschreibt Ihnen wenn nötig Medikamente, eine Behandlung oder eine Therapie. Viele Medikamente sind rezeptpflichtig. Das heisst, Sie können diese Medikamente in der Apotheke nur kaufen, wenn Ihnen ein Arzt oder eine Ärztin dafür ein Rezept geschrieben hat. Der Hausarzt kann Sie auch an einen spezialisierten Facharzt oder an ein Krankenhaus weiterleiten. In den meisten Fällen ist dies aber gar nicht nötig. Jeder Mediziner hat eine Schweigepflicht: das heisst, er darf die Informationen über Sie ohne Ihre Einwilligung oder ohne Vorliegen einer gesetzlichen Vorschrift nicht weitergeben. |
Zu wenig Bewegung kann krank machen. Die möglichen Folgen sind Rückenschmerzen, Übergewicht oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt). Bewegen Sie sich deshalb jeden Tag mindestens eine halbe Stunde aktiv. Zum Beispiel mit schnellem Gehen, Velofahren, Garten- oder Hausarbeit. Die 30 Minuten lassen sich auch aufteilen in 3-mal 10 Minuten pro Tag. Steigen Sie auch Treppen, statt mit Lift oder Rolltreppe zu fahren. So bauen Sie gesunde Bewegung in den Alltag ein. Auch Schwimmen, Walken, Joggen oder Tanzen sind sehr gesund. Spazieren oder ein Training an der frischen Luft wirkt sich auch positiv auf die Stimmung aus: Danach kann man sich besser entspannen und fühlt sich wohler. Dieser Tipp kann auch Kindern Spass machen: Gehen Sie einmal auf einen Vitaparcours. Das sind Wege im Wald mit Gymnastikübungen. Der Vitaparcours ist kostenlos und eignet sich für alle: Anfänger, Sportler, Erwachsene und Kinder. Ganz wichtig: Auch Kinder sollten sich mindestens eine Stunde pro Tag bewegen. Die Sportstunden in der Schule sind deshalb wichtig. Mehr Bewegung erhalten die Kinder, wenn sie regelmässig in einem Sportverein mitmachen, zum Beispiel in einem Fussballclub. Bewegung: Informationen zu Bewegungsprojekten des Gesundheitsamtes Solothurn J&S: Bietet Kurse und Lager für Kinder und Jugendliche in 75 Sportarten an. Auf dieser Website finden Sie auch Links zu Sportverbänden. gesundheitsfoerderung.ch: Website mit Tipps rund um Bewegung und Ernährung für Kinder und Jugendliche. |
Manchmal brauchen Menschen in einer Krise sofort einen Ratschlag. Eine sofortige Hilfe gibt die Organisation Dargebotene Hand. Sie bietet per Telefon, E-Mail oder Chat (www.143.ch) kostenlose Beratungen an. Unter der Nummer 143 kann man in Krisensituationen anrufen und mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin sprechen: Sie hören zu und können auch dabei helfen, wie es weitergehen soll. Die Dargebotene Hand ist eine Anlaufstelle für alle und untersteht der völligen Anonymität. Auf dem Internet gibt es auch spezielle Beratung für Jugendliche. Eine nützliche Website ist zum Beispiel www.lilli.ch. Sie informiert auf seriöse Weise über Themen, die Jugendliche, junge Frauen und Männer interessieren: zum Beispiel Beziehungen, Sexualität, Verhütung oder Gewalt. Man kann selbst Fragen stellen oder nachlesen, was andere gefragt haben. In verschiedenen Online-Foren kann man sich über spezielle Probleme wie in einer Selbsthilfegruppe austauschen. Aber Achtung, nicht jedes Online-Forum ist seriös. Manche Eltern sind mit ihrem Kind überfordert, in einer Krise oder einer belastenden Situation. Für sie gibt es die Beratungsstelle Elternnotruf. Sie ist rund um die Uhr erreichbar. Beim Elternnotruf ist es auch möglich, einen Termin für eine Erziehungsberatung zu vereinbaren. Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche (auch per SMS): Tel. 147, www.147.ch Dargebotene Hand: Sie bietet per Telefon, E-Mail oder Chat kostenlose Beratungen an. Beratung für Jugendliche: Informiert auf seriöse Weise über Themen, die Jugendliche, junge Frauen und Männer interessieren. Gesundheitsversorgungsstellen für Sans-Papiers: Für Personen, die keine Aufenthaltsbewilligung haben und keine öffentlichen Stellen aufsuchen wollen, gibt es an verschiedenen Orten Gesundheitsversorgungsstellen für Sans-Papiers, die kostenlose Pflege und Beratung anbieten. |
Menschen können nach verschiedenen Mitteln süchtig sein: nach Alkohol oder Zigaretten oder nach Medikamenten wie Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln. Es gibt auch eine Sucht nach Arbeiten, Essen, Spielen oder Einkaufen. Oder nach illegalen Drogen wie Cannabis, Kokain oder Heroin. Sucht und Drogen haben Auswirkungen auf den Körper und die Psyche. Drogensucht kann auch für nahe stehende Mitmenschen ein Problem sein. Familienmitglieder und Freunde bemerken die Sucht manchmal lange Zeit nicht. Und wenn sie es merken, reden sie oft nicht darüber. Deshalb ist es wichtig, sich professionelle Hilfe ausserhalb der Familie zu holen. Denn häufig können süchtige Menschen nicht alleine von ihrer Sucht loskommen. Bei der Suchtberatung können sie gemeinsam mit Fachpersonen nach neuen Lösungen suchen. Betroffene und Angehörige erhalten Unterstützung und Begleitung in dieser schwierigen Situation. Die Beratungen sind oftmals kostenlos. Die Fachpersonen unterstehen der Schweigepflicht. Adressen finden Sie im Telefonbuch oder bei Sucht Info Schweiz. Auch der Hausarzt oder die Hausärztin kann Ihnen Beratungsstellen empfehlen. Perspektive: Suchtberatung Solothurn-Grenchen Prävention: Kantonale Suchtpräventionsprojekte Sucht Info Schweiz: Auf der Website von Sucht Info Schweiz finden Sie weitere Informationen sowie ein Beratungstelefon. |