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Zufahrts- und Parkbewilligungen
Zufahrtsbewilligungen
Für das Befahren und Parkieren in der Innen- und Vorstadt braucht es eine sogenannte Ausnahmebewilligung. Diese ist bei der Polizei der Stadt Solothurn zu beziehen.
Parkbewilligungen
Für das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen (Blaue Zone) benötigen Sie eine gültige Parkkarte. Parkkarten werden nur an Berechtigte abgegeben. Die folgenden Parkkartentypen sind erhältlich: Parkkarten für Anwohner/-innen (nur Wohnzone), Parkkarten für Geschäftsinhaber/-innen (nur Geschäftssitz-Zone), Parkkarten für Pendler/-innen (alle Zonen), Spezialparkkarten (für Ärzte, Spitex, Handwerker usw.), Besucher-Parkkarten.
Das Gesuch können Sie hier herunterladen, ausfüllen und uns per E-Mail oder Post zukommen lassen. Neu können die Gesuche auch elektronisch beantragt werden :
Kontakt
Werkhofstrasse 52
Postfach 460
4502 Solothurn
Tel. 032 626 99 11
stapo@solothurn.ch
Parkkarte für Gehbehinderte
Eine erhebliche Gehbehinderung äussert sich darin, dass der gehbehinderten Person dauernd oder vorübergehend während mindestens sechs Monate eine Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 200 Meter bzw. mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson möglich ist.
Die Parkkarte wird auf die gehbehinderte Person oder auf eine Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.
- Preis
- kostenlos
Parkkarten Blaue Zone (Anwohnerprivilegierung)
Die Karte dient als Parkerleichterung für Bewohner der verschiedenen Quartiere der Stadt Solothurn, wo Parkplätze als blaue Zone markiert sind. Auf den verschiedenen Zonenplänen ist ersichtlich, welche Strassen in der Anwohnerprivilegierung enthalten sind. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Dokument "Ausführungsbestimmungen über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone (Anwohnerprivilegierung).
Das Gesuch können Sie hier herunterladen, ausfüllen und uns per E-Mail oder Post zukommen lassen. Neu können die Gesuche auch elektronisch beantragt werden unter:
Die Bewilligungen müssen neu nicht mehr hinter der Frontscheibe deponiert werden, da die Gültigkeit der Bewilligung durch das hinterlegte Kontrollschild kontrolliert wird.
Bei Unklarheiten können Sie sich gerne an die Polizei der Stadt Solothurn (Tel. 032 626 99 11) wenden.
Gebühr
• Anwohner Fr. 240.- im Jahr
• Pendler Fr. 360.- im Jahr
• Geschäftsfahrzeuge Fr. 480.- im Jahr
Umzug - Reservation von Parkplätzen
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen oder Auskünfte unter der Nummer 032 626 99 11 weiter.
Zufahrtsbewilligungen Innen- & Vorstadt
In der ganzen Altstadt sowie in Teilen der Vorstadt herrscht von 19.00 Uhr bis 06.00 Uhr ein allgemeines Nachtfahrverbot. Zudem ist ein grosser Teil der Innenstadt von 11.30 Uhr bis 19.00 Uhr nur mit einer Ausnahmebewilligung befahrbar.
Nebst den Karten für Anwohner, Geschäfte und städtische Handwerker, kann für sporadische Einsätze in der Stadt, am Schalter der Polizei Stadt Solothurn eine Ausnahmebewilligung bezogen werden. Diese kann tageweise, jedoch max. 3 Tage am Stück gekauft werden und kostet ab 1.5 Stunden CHF 5.00 für den ganzen Tag.
- Preis
- ab Fr. 25.00
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei: Sicherheit und Verkehr | 032 626 99 11 | stapo@solothurn.ch |