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Steuern
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema Steuern finden Sie hier.
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Jede Person, die in der Schweiz wohnt, arbeitet oder einkauft, kann steuerpflichtig werden. Die Steuer ist eine öffentliche Abgabe. Sie bildet die wichtigste Einnahmequelle des Staates und ermöglicht es ihm, seine Aufgaben zu erfüllen. Man kennt in der Schweiz eine ganze Reihe von unterschiedlichen Steuern. Die direkten Steuern gehören zu den wichtigsten für den Staat: Einkommens- und Vermögenssteuer sowie Gewinn- und Kapitalsteuer. Dann gibt es die indirekten Steuern. Zu ihnen gehören die Mehrwertsteuer, die Steuern für Tabak, die Hundesteuer, die kantonale Motorfahrzeugsteuer, die Lotteriesteuer und andere mehr. Je nach Steuerart werden sie von Gemeinden, Kantonen oder Bund erhoben. www.ch.ch: weitere Informationen zum Schweizerischen Steuersystem |
Wie Schweizerinnen und Schweizer sind auch ausländische Staatsbürger verpflichtet, Steuern zu bezahlen. Man bezahlt sie sowohl an die Gemeinde und an den Kanton, in denen man wohnt – das ist die Gemeinde- und Staatssteuer –, wie auch an den Bund – diese nennt man direkte Bundessteuer. In der Schweiz kennt man zudem die Quellensteuer. Sie wird direkt durch den Arbeitgeber der steuerpflichtigen Person abgeführt. Er zieht die Steuer jeweils vom Lohn ab und überweist den Betrag an die Steuerbehörden. Betroffen sind ausländische Staatsbürger, die nicht über eine Niederlassungsbewilligung C verfügen oder nicht mit einer Person verheiratet sind, die diese Bewilligung oder das Schweizer Bürgerrecht hat. Im Kanton Solothurn unterliegt die Quellensteuer, wie auch die anderen Einkommenssteuern der Progression. Steueramt Kanton Solothurn: Alle Informationen zu den Steuern im Kanton Solothurn Comparis: Quellensteuer-Rechner für die verschiedenen Kantone der Schweiz Eidgenössische Steuerverwaltung: Übersicht über die Organisation der zuständigen Behörden für die Quellensteuer |
Steuerauskünfte
Gemäss Gesetzgebung über die Staats- und Gemeindesteuern § 131 Abs.2 dürfen Steuerauskünfte aus dem Steuerregister an Dritte nur mit dem schriftlichen Einverständnis des betreffenden Steuerpflichtigen erteilt werden.
Steuererklärung
Mit der Steuererklärung erteilen Sie uns Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Die Steuererklärung dient als Grundlage für die Steuerveranlagung.
Das Steuererklärungsverfahren wird seit 2006 vom kantonalen Steueramt erledigt. Wenden Sie sich für Fragen die das Ausfüllen der Steuererklärung betreffen sowie für Bestellungen von Zusatz-Formularen direkt an:
Kantonales Steueramt | |
Werkhofstrasse 29c | |
4509 Solothurn | |
www.steueramt.so.ch | |
E-Mail: steueramt.so@fd.so.ch |
Fristen Steuererklärung
Natürliche Personen haben Ihre Steuererklärung bis am 31. März abzugeben. Eine Fristverlängerung ist jedoch bis zum 31. Juli möglich.
Juristische Personen haben Ihre Steuererklärung bis zum 30. Juni abzugeben. Eine Fristverlängerung ist jedoch bis zum 30. November möglich.
Möchten Sie eine Fristerstreckung für das Einreichen der Steuererklärung? Das Fristerstreckungsgesuch liegt der Steuererklärung bei. Sie können die Fristverlängerung auch online unter www.steueramt.so.ch beantragen.
Steuerwissen für Jugendliche
Unter www.steuern-easy.ch sind nützliche Tipps, eine attraktive Steuererklärung zum Üben und vieles mehr aufgeschaltet.
Stundungsgesuch für Gemeindesteuern
Sie haben die Möglichkeit, ausstehende Gemeindesteuern in Raten zu bezahlen. Füllen Sie das Stundungsgesuch aus, drucken Sie es und senden Sie es uns.
Bitte beachten Sie, dass bei der "Deklaration der Einkommensverhältnisse" zwingend zu jeder Position, die Sie ausfüllen, ein Beleg mitgeliefert werden muss (z.B. bei Erwerbseinkommen den Lohnausweis oder beim Mietzins eine Kopie des Mietvertrages).
Das Gesuch wird nur behandelt, wenn es vollständig mit allen Beilagen eingereicht wird. Nach Erhalt setzen wir uns rasch mit Ihnen in Verbindung!
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkasse / Steuern | 032 626 92 36 | stadtkasse@solothurn.ch |