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Integration FAQ
Hören Sie sich zu Beginn die Kurzinformationen zum Thema "Integration" in Ihrer Sprache an.
Integration ist ein fortlaufender Prozess, der sich immer wieder verändert, weil sich auch unsere Gesellschaft ständig wandelt. Erst wenn alle Beteiligten – Migrantinnen und Migranten, Schweizerinnen und Schweizer sowie die Institutionen – mitmachen, kann Integration gelingen.
Ziel der Integration ist es, dass die einheimische und die ausländische Wohnbevölkerung gut zusammenleben. Grundlage bilden dabei die Grundwerte der Bundesverfassung, gegenseitige Achtung und Toleranz. Von allen wird in diesem Zusammenhang Offenheit der schweizerischen Bevölkerung sowie der Ausländer und Ausländerinnen erwartet.
Die Integration hat ein zentrales Anliegen: Man will Migrantinnen und Migranten befähigen, sich in die schweizerische Gesellschaft zu integrieren. Sie sollen sich wohl fühlen und im Alltag gut zurechtkommen. Dazu gehört es etwa, einer Arbeit nachzugehen und am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzunehmen.
FAQs
Frage |
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Das Ausländergesetz schenkt der Integration von Ausländerinnen und Ausländern grosse Aufmerksamkeit. So legt es fest, dass die Erteilung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung an Bedingungen geknüpft sein kann und Sprach- oder Integrationskurse zu besuchen sind. Die konkreten Verpflichtungen legt man mit der Migrantin oder dem Migranten in einer so genannten Integrationsvereinbarung fest. Das Gespräch, welches zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung führt, wird in den allermeisten Fällen innerhalb eines Jahres nach Einreise durch die kantonale Fachstelle Integration durchgeführt. Solche Vereinbarungen betreffen Personen, die aus Staaten ausserhalb der Europäischen Union oder Freihandelsassoziation stammen und noch keine Niederlassungsbewilligung haben. Migrantinnen und Migranten, die länger als ein Jahr in der Schweiz leben, können dann zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung verpflichtet werden, wenn ein Integrationsförderbedarf (beispielsweise ungenügende Sprachkenntnisse) festgestellt wird. Integrationsvereinbarung: So lautet der Text in der entsprechenden Verordnung |
Wer während seines Aufenthalts in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate hier aufhält, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es gibt Bewilligungen für Kurzaufenthalte von weniger als einem Jahr, befristete Aufenthaltsbewilligungen und unbefristete Niederlassungsbewilligungen. Für Migrantinnen und Migranten aus Staaten der Europäischen Union und der Freihandelsassoziation gelten andere Aufenthaltsbewilligungen als für Menschen, die aus anderen Staaten stammen. Mehr Informationen erhalten Sie bei den Einwohnerdiensten der Stadt Solothurn. Einwohnerdienste Stadt Solothurn Barfüssergasse 17 Postfach 460 4502 Solothurn Tel. 032 626 92 25 einwohnerdienste@solothurn.ch |
Integration ist ein fortlaufender Prozess, der sich immer wieder verändert, weil sich auch unsere Gesellschaft ständig wandelt. Erst wenn alle Beteiligten – Migrantinnen und Migranten, Schweizerinnen und Schweizer sowie die Institutionen – mitmachen, kann Integration gelingen. Ziel der Integration ist es, dass die einheimische und die ausländische Wohnbevölkerung gut zusammenleben. Grundlage bilden dabei die Grundwerte der Bundesverfassung, gegenseitige Achtung und Toleranz. Von allen wird in diesem Zusammenhang Offenheit der schweizerischen Bevölkerung sowie der Ausländer und Ausländerinnen erwartet. Die Integration hat ein zentrales Anliegen: Man will Migrantinnen und Migranten befähigen, sich in die schweizerische Gesellschaft zu integrieren. Sie sollen sich wohl fühlen und im Alltag gut zurechtkommen. Dazu gehört es etwa, einer Arbeit nachzugehen und am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzunehmen. Staatssekretariat für Migration: häufig gestellte Fragen zum Thema Integration In der Schweiz: Informationen und Video zum Aufenthalt in der Schweiz |
Die Förderung in der Deutschen Sprache und die Entwicklung mehrsprachiger und interkultureller Kompetenzen gehören zu den wesentlichen Bildungsaufgaben der öffentlichen Schule. Fremdsprachige Kinder und Jugendliche, welche bereits über gewisse Vorkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, besuchen den normalen Kindergarten respektive die Regelklasse der Volksschule. Sie erhalten zusätzlich zum normalen Unterricht Deutschkurse (für Kindergarten) respektive Aufbaukurse (für Volksschule) à 2-3 Lektionen pro Woche in Gruppen von 2-6 Kindern. Dieser Unterricht ist während längstens 3 Jahren als Unterstützung für den Klassenunterricht vorgesehen. Die Entwicklung von Mehrsprachigkeit und interkulturellen Kompetenzen sind ebenfalls Ziele des Unterrichts in den Herkunftssprachen (HSK). Er findet aus diesem Grund in der öffentlichen Schule statt und wird von den Bildungsverantwortlichen im Kanton unterstützt. Der Besuch des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist freiwillig, wird aber empfohlen. Dort erweitern die Kinder ihre Kenntnisse der Sprache und Kultur des Herkunftslandes. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache.
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Die Quartierarbeit und die Fachstelle Integration organisieren verschiedene Angebote. Das "Café Du und Ich" ist ein multikultureller Treffpunkt. Hier kann man sich auf Deutsch austauschen. Der Schreibdienst unterstützt Sie, wenn Sie einen Brief schreiben müssen, oder wenn Sie ein Formular nicht verstehen. Wenn Sie eine eigene Idee/Wunsch haben, besuchen Sie den Spazio-Stammtisch. Nähere Informationen und weitere Angebote finden Sie auf der Website der Fachstelle Integration und der Quartierarbeit Solothurn. An den femmes-Tischen können sich Frauen in Ihrer Muttersprache über die Themen Integration, Familie und Gesundheit austauschen. Haben Sie Fragen zum Thema Integration? Wenden Sie sich an: Fachstelle Integration Stadt Solothurn |
Wie in anderen Ländern spricht man auch in der Schweiz zahlreiche Dialekte (Mundart genannt). Die Mundart ist ein wichtiger Teil der Deutschschweizer Identität. Mundart wird von allen sozialen Schichten gesprochen, vom Arbeiter bis zum Manager. Geschrieben wird hingegen in der deutschen Hochsprache (Hochdeutsch genannt). Für Migrantinnen und Migranten ist es meistens anspruchsvoll, nebst der deutschen Sprache auch noch einen schweizerischen Dialekt zu lernen. |
Um sich in der Schweiz gut zu integrieren und wohl zu fühlen, ist es wichtig, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. In den meisten Gemeinden gibt es zahlreiche kulturelle Anlässe – von Ausstellungen und Vorträgen über Theateraufführungen bis hin zu Konzerten. Die Veranstaltungen sind teils kostenlos und frei zugänglich. Die Teilnahme an kostenpflichtige Veranstaltungen wird von der Kulturlegi ermöglicht. Die Schweiz gilt auch als das Land der Vereine. Viele Menschen engagieren sich in einem Verein, um gemeinsam ein Hobby zu betreiben. Vereine gibt es auf allen möglichen Gebieten: Musik, Sport, Kultur, Natur und vieles mehr. Kulturelle Anlässe zu besuchen oder in einem Verein sich freiwillig zu engagieren, sind gute Möglichkeiten, Leute kennen zu lernen und gleichzeitig etwas über die Schweizer Gesellschaft und das Land zu erfahren. Sie können so auch Ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern, erweitern Ihr eigenes Beziehungsnetz und sind in der Gemeinde besser verankert. Wie Sie sich als Migrantin oder Migrant am politischen Leben in der Schweiz beteiligen können, erfahren Sie in der Rubrik Politik. Kulturlegi: Angebote der Kulturlegi Benevol: Vermittlung von Freiwilligenarbeit |
In der Schweiz ist es verboten, Menschen öffentlich aufgrund ihrer Rasse oder Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe in einer Art anzugreifen oder zu diskriminieren, welche die Menschenwürde verletzt. Auch die Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung ist verboten. Die rassistische Diskriminierung gilt laut Strafrecht als ein Offizialdelikt, wenn die Handlung in der Öffentlichkeit erfolgt. Wer Opfer rassistischer Diskriminierung geworden ist, wendet sich am besten an die Anlauf- und Beratungsstelle Frabina. Bei Frabina finden Sie qualifizierte Beratung und konkrete Hilfestellung. Ihre Anliegen werden absolut vertraulich behandelt. Sie können sich auch online beraten lassen. Frabina - Beratungsstelle für Betroffene rassistischer Diskriminierung Ratgeber - Rechtsratgeber rassistische Diskriminierung (EKR) |
Der Kanton Solothurn bietet subventionierte Deutschkurse an. Diese Kurs werden von der ECAP und der Volkshochschule VHS durchgeführt.Es ist auch möglich, Kurse mit Kinderbetreuung zu besuchen. Wer wenig Geld hat, kann ein Gesuch um Kostenerlass stellen. Informationen zu Deutschkursen in Solothurn finden Sie hier. Für Eltern mit kleinen Kindern bietet die Stadt Solothurn Elternkurse an. Hier können Sie in Ruhe Deutsch lernen. Ihr Kind wird während dieser Zeit von erfahrenen Personen betreut. Wer sich als Migrantin oder Migrant in die Gesellschaft integrieren will, muss sich mit den Mitmenschen verständigen können. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass Sie die deutsche Sprache lernen. Dies erlaubt es Ihnen etwa, eine Arbeitsstelle zu finden, sich im täglichen Leben mit Nachbarn, Freunden oder Arbeitskollegen zu unterhalten und sich am gesellschaftlichen Leben aktiv zu beteiligen. Sie können so auch Ihren Kindern beim Erlernen der deutschen Sprache helfen. Das Erlernen einer Sprache braucht Zeit, Geduld und viel Übung. Besonders am Anfang kann das schwierig sein; lassen Sie sich aber davon nicht entmutigen. Am besten Sie besuchen eine der zahlreichen Sprachschulen. Gemeinsam mit anderen zu lernen, ist motivierend und macht mehr Spass. Informieren Sie sich über die Angebote und Preise. Ihre Sprachkenntnisse können Sie zusätzlich verbessern, indem Sie sich mit anderen Personen unterhalten, Zeitungen, Texte im Internet oder Bücher in deutscher Sprache lesen, Radio hören oder fernsehen. Wichtige Links:
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Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 032 626 92 57 | sozialedienste@solothurn.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachstelle für Gesellschaftsfragen | 032 626 91 97 | cornelia.koenig@solothurn.ch |