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Informationen zum Alter
Seniorinnen und Senioren sollen sich in der Stadt Solothurn wohl fühlen und gut zurecht finden können.
Das Engagement der Einwohnergemeinde Solothurn für die ältere Bevölkerung sowie die vorbildhafte Umsetzung in der Alterspolitik wurde von Pro Senectute Kanton Solothurn und dem Kanton Solothurn im Mai 2023 als "Altersfreundliche Gemeinde" ausgezeichnet.
Hier erhält die ältere Generation wichtige Informationen:
- Pro Senectute führt die Kontakt- und Fachstelle Alter mit Beratung, Information und Triage für die Stadt Solothurn - infosenior.ch
- Älter werden in Solothurn als PDF oder Broschüre: Angebote für Seniorinnen und Senioren in der Stadt Solothurn
- Links zu interessanten Themen und Dienstleistungen für Seniorinnen und Senioren in der Stadt Solothurn
Die Stadt Solothurn befasst sich laufend mit Themen des Alters:
- Altersstrategie Stadt Solothurn 2030 PDF - Massnahmen 2021 bis 2026
- Fachstelle für Gesellschaftsfragen - Stadt Solothurn
- Kommission für Gesellschaftsfragen - Stadt Solothurn
- Soziale Dienste, Stadt Solothurn - Beratung, Vermittlung, Triage
- Die AHV-Zweigstelle ist die Anlaufstelle für die in der Stadt Solothurn lebenden Einwohner für alle Fragen, die mit der AHV und EL zusammenhängen.
Weitere Organisationen in Solothurn, welche sich um Anliegen des Alters kümmern:
- KESB Erwachsenenschutzbehörde - Region Solothurn - Meldungen von fremd- oder selbstgefährdeten Personen
- Spitex Region Solothurn - Angebote zu Pflege und Betreuung
- SRK - Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Solothurn - Dienstleistungen
FAQs
Frage |
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Ja. Bei der Ausgleichskasse kann im Voraus eine Rentenberechnung beantragt werden. In manchen Fällen ist dies sogar zu empfehlen. Die provisorischen Rentenberechnungen sind in der Regel kostenlos. Eine Gebühr kann anfallen, wenn der Gesuchssteller unter 40 Jahre (bei Altersrenten) ist oder innerhalb von fünf Jahren mehrere Berechnungen verlangt. die Formulare für den Antrag können bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn oder bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn bezogen werden. Bei Ehepaaren ist zu empfehlen, die Berechnung gemeinsam zu beantragen. Ausgleichskasse des Kantons Solothurn, Allmendweg 6, 4528 Zuchwil, Tel. 032 686 22 00, info@akso.ch AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn, Barfüssergasse 17, Tel. 032 626 92 51, ahv@solothurn.ch |
Nein. Wenn jemand nicht mehr zu Hause wohnen kann, ist es immer möglich in ein Heim zu gehen. Sollte die Rente dazu nicht ausreichen, kann eine Ergänzungsleistung (EL) bei der AKSO oder bei der AHV-Zweigstelle beantragt werden. In diesem Fall werden die Heimkosten durch die EL übernommen. |
Grundsätzlich muss niemand in ein Pflegeheim der nicht will. Es ist auch in gewissem Masse möglich, sich zu Hause pflegen zu lassen mit Hilfe der Spitex oder von Angehörigen. Ab einer gewissen Stufe ist es aber ratsam in ein Pflegeheim zu gehen. Im Heim ist rund um die Uhr für Betreuung gesorgt. |
Es gibt in der Stadt Solothurn viele Angebote um seine Freizeit zu gestalten. Die Pro Senectute, die Grauen Panther und viele andere Strukturen sowie auch Privatpersonen bieten verschiedene Angebote an. Graue Panther: Angebote für Seniorinnen und Senioren Pro Senectute: Angebote für Seniorinnen und Senioren |
Sollte die AHV-Rente und die Pensionskasse nicht zum Überleben ausreichen, kann Ergänzungsleistung (EL) beantragt werden. Die EL muss bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn beantragt werden. Anspruch auf diese Zulage haben nur Personen, die über wenig finanzielle Mittel verfügen. Benötigen Sie zudem noch Hilfe im Alltag, kann eine Hilflosenentschädigung beantragt werden. Dieser Antrag ist bei der IV-Stelle des Kantons Solothurn zu beantragen. Die Hilflosenentschädigung richtet sich nach den Grad der Hilflosigkeit und ist unabhängig von der finanziellen Situation. Wenn alle diese Mittel ausgeschöpft sind, besteht die Möglichkeit individuelle Finanzhilfe bei der Pro Senectute zu beantragen. Dieser Betrag, der vom Bund zur Verfügung gestellt wird, kann durch die Pro Senectute verteilt werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Pro Senectute Kanton Solothurn. |
Wenn Sie nicht mehr alle Tätigkeiten im Alltag alleine bewältigen können, ist es möglich Dienstleistungen der Spitex in Anspruch zu nehmen. Es gibt verschiedene Anbieter solcher Dienstleistungen. Einerseits der öffentliche Spitexverein und andererseits private Anbieter. Es ist vor allem bei den privaten Anbietern zu beachten, wer die Finanzierung der Leistungen übernimmt. Lassen Sie sich bei der Pro Senectute, der Spitex oder Ihrem Arzt beraten.
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Wenn Sie einen Toten auffinden:
Was Sie alles entscheiden müssen:
Für die Angehörigen ist es sehr erleichternd, wenn diese Entscheidungen zu Lebzeiten getroffen und in einer "Anordnung für den Todesfall" (erhältlich bei Pro Senectute) festgehalten werden. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Einwohnerdienste Bereich Bestattungen oder die Bestattungsfirmen. Einwohnerdienste Bereich Bestattungen Barfüssergasse 17 Postfach 460 4502 Solothurn Tel. 032 626 92 22 einwohnerdienste@solothurn.ch |
Die Abkürzung AHV steht für Alters- und Hinterlassenen-Versicherung. Sie wurde 1948 eingeführt und ist die wichtigste Sozialversicherung in der Schweiz. Mit den Altersrenten trägt die AHV dazu bei, den Versicherten nach der Pensionierung (Austritt aus dem Erwerbsleben) einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Das Rentenalter beginnt in der Schweiz für Frauen mit 64, für Männer mit 65 Jahren. Dank den Hinterlassenenrenten hilft die AHV auch mit, dass Ehepartner und Kinder nach dem Tod des Versorgers oder der Versorgerin nicht in finanzielle Not geraten. Die AHV basiert auf dem Grundgedanken der Solidarität. Die beruflich aktive Bevölkerung finanziert jeweils die laufenden Renten und vertraut darauf, dass spätere Generationen das ebenfalls tun werden. Die Versicherung ist ab dem 18. Lebensjahr für alle in der Schweiz wohnhaften, erwerbstätigen Personen obligatorisch. Finanziert wird die AHV aus den vom Lohn abgezogenen Beiträgen der Arbeitnehmenden, den Beiträgen der Arbeitgeber, vom Bund und den Kantonen. Wer kurz vor der Pensionierung steht, sollte sich drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn anmelden. Bei Fragen helfen die Gemeindezweigstellen der Ausgleichskassen weiter. ch.ch: wichtige Informationen in Zusammenhang mit der AHV AHV-Info: Adressen der kantonalen Ausgleichskassen akso.ch: Ausgleichskasse des Kantons Solothurn |
Im Hinblick auf die Pensionierung müssen einige Dinge beachtet werden. Wer in der Schweiz gearbeitet und Beträge an die AHV geleistet hat, bekommt ab 65 Jahren (Frauen 64 Jahren) eine Altersrente. Diese Rente wird aber nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss angemeldet werden. Die Anmeldung sollte vier Monate im Voraus bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn erfolgen. Wer zudem angestellt war, erhält von der Pensionskasse eine Rente oder den Gesamtbetrag ausbezahlt. Welche Variante man will, kann man selber entscheiden. AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn Barfüssergasse 17 Postfach 460 4502 Solothurn Tel. 032 626 92 49 ahv@solothurn.ch |
Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie, wie Sie medizinisch behandelt und gepflegt werden möchten. Ebenfalls können Sie angeben, ob Sie Organe spenden wollen oder nicht. Wenn ein Patient nicht mehr gefragt werden kann, ist es für Angehörige oft sehr schwierig zu entscheiden. Entlasten Sie Ihre Lieben von dieser schwierigen Entscheidung und halten Sie in der Patientenverfügung Ihre Wünsche fest. In einem Vorsorgeauftrag kann man eine Person bestimmen, welche im Fall der Urteilsunfähigkeit einspringt. Diese Vertrauensperson kann man für alle oder nur einen der Bereiche: persönliches Wohl (= Personensorge), Finanzen (= Vermögenssorge), als Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten einsetzen. Ohne Verfügung oder Auftrag müssen die Angehörigen entscheiden. Diese Entscheidung kann sehr belastend sein. Es wird deshalb empfohlen, eine Patientenverfügung und einen Vorsorgeauftrag zu erstellen. Die Ausnahme bilden da Verheiratete oder eingetragene Partnerschaften. Sie müssen von Gesetzes wegen angefragt werden, ob sie die Beistandschaft übernehmen würden. Mit einem Testament wird im Falle des Todes geregelt wie das Vermögen aufgeteilt werden soll. Das Testament muss ganz klar vorgegebene Formvorschriften aufweisen um gültig zu sein. Ist kein Testament vorhanden, wird die gesetzliche Erbfolge angewendet. Docupass: Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament (Pro Senectute Solothurn) Vorsorgeauftrag: Muster und Informationen zum Vorsorgeauftrag (Pro Senectute oder Rotes Kreuz) Patientenverfügung: Muster und Informationen zur Patientenverfügung Testament: Muster und Informationen zum Testament |
In der Schweiz sind die einzelnen Blaulichtorganisationen über die spezifischen Notrufnummern erreichbar. Wenn sie diese wählen, werden Sie mit der nächstgelegenen Notrufzentrale verbunden: Polizei 117 Feuerwehr 118 Sanität 144 Es ist aber auch möglich die Notrufnummer 112 zu wählen. Die Einsatzzentrale der Nummer 112 koordiniert ohne Zeitverlust die Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Sanität. Die Nummer 112 können Sie auch in ganz Europa anrufen und bekommen rasch und überall Hilfe. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich nur noch eine Notrufnummer merken müssen. |
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 032 626 92 57 | sozialedienste@solothurn.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 032 626 92 51 | ahv@solothurn.ch |