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Pensionskasse Verwaltungspersonal
Die Bafidia Pensionskasse entstand durch die Umbenennung der ehemaligen Pensionskasse Schweizerischer Regionalbanken, die 1926 als Selbsthilfeorganisation von verschiedenen regional tätigen Banken in der Schweiz gegründet wurde. Die Rechtsform «Genossenschaft» gilt in der BVG-Landschaft als Seltenheit - mit dem Vorteil, dass die Versicherten ein direktes Mitspracherecht besitzen.
Sämtliche Informationen zu unserer Pensionskasse finden Sie mit diesem Link.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Lohnbüro | 032 626 92 39 | finanzverwaltung@solothurn.ch |
Frage |
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Ja. Bei der Ausgleichskasse kann im Voraus eine Rentenberechnung beantragt werden. In manchen Fällen ist dies sogar zu empfehlen. Die provisorischen Rentenberechnungen sind in der Regel kostenlos. Eine Gebühr kann anfallen, wenn der Gesuchssteller unter 40 Jahre (bei Altersrenten) ist oder innerhalb von fünf Jahren mehrere Berechnungen verlangt. die Formulare für den Antrag können bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn oder bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn bezogen werden. Bei Ehepaaren ist zu empfehlen, die Berechnung gemeinsam zu beantragen. Ausgleichskasse des Kantons Solothurn, Allmendweg 6, 4528 Zuchwil, Tel. 032 686 22 00, info@akso.ch AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn, Barfüssergasse 17, Tel. 032 626 92 51, ahv@solothurn.ch |
Sollte die AHV-Rente und die Pensionskasse nicht zum Überleben ausreichen, kann Ergänzungsleistung (EL) beantragt werden. Die EL muss bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn beantragt werden. Anspruch auf diese Zulage haben nur Personen, die über wenig finanzielle Mittel verfügen. Benötigen Sie zudem noch Hilfe im Alltag, kann eine Hilflosenentschädigung beantragt werden. Dieser Antrag ist bei der IV-Stelle des Kantons Solothurn zu beantragen. Die Hilflosenentschädigung richtet sich nach den Grad der Hilflosigkeit und ist unabhängig von der finanziellen Situation. Wenn alle diese Mittel ausgeschöpft sind, besteht die Möglichkeit individuelle Finanzhilfe bei der Pro Senectute zu beantragen. Dieser Betrag, der vom Bund zur Verfügung gestellt wird, kann durch die Pro Senectute verteilt werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Pro Senectute Kanton Solothurn. |
Im Hinblick auf die Pensionierung müssen einige Dinge beachtet werden. Wer in der Schweiz gearbeitet und Beträge an die AHV geleistet hat, bekommt ab 65 Jahren (Frauen 64 Jahren) eine Altersrente. Diese Rente wird aber nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss angemeldet werden. Die Anmeldung sollte vier Monate im Voraus bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn erfolgen. Wer zudem angestellt war, erhält von der Pensionskasse eine Rente oder den Gesamtbetrag ausbezahlt. Welche Variante man will, kann man selber entscheiden. AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn Barfüssergasse 17 Postfach 460 4502 Solothurn Tel. 032 626 92 49 ahv@solothurn.ch |
In der Schweiz kennt man das 3-Säulen-Prinzip. Hierbei gibt es verschiedene Versicherungen, welche die finanzielle Grundlage im Alter sichern. 1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG) 3. Säule: Private Vorsorge Falls die Leistungen aus den Sozialversicherungen nicht ausreichen, um das Überleben zu sichern, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. In Ausnahmefällen kann auch die Pro Senectute einen Beitrag in Form von individueller Finanzhilfe leisten. Dieser Betrag, den die Pro Senectute vom Bund erhält, ist für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten bestimmt. Für nähere Informationen wenden Sie sich direkt an die Pro Senectute Kanton Solothurn. |