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Solothurn als Arbeitgeberin
Moderne Arbeitsmittel und fortschrittliche Anstellungsbedingungen sind für uns selbstverständlich. Wir fördern und unterstützen die Weiterbildung unserer Mitarbeitenden.
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Die schriftliche Bewerbung ist Ihre persönliche Visitenkarte und umfasst in der Regel folgende Unterlagen:
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Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Arbeit zu leisten, und der Arbeitgeber hat die Pflicht, Lohn und Sozialleistungen zu bezahlen und Ferien zu geben. Im Arbeitsvertrag sind mindestens die Namen der beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer), das Datum des Vertragsbeginns, die zu leistende Arbeit und die zu bezahlende Lohnsumme enthalten. Was durch die beiden Parteien im Vertrag nicht festgehalten wird, regeln oft andere Gesetze oder Reglemente, namentlich das Schweizerische Obligationenrecht und die Gesamtarbeitsverträge. www.ch.ch: Beim Staatssekretariat für Wirtschaft seco finden Sie weitere Informationen zu Arbeitsverträgen. |
Es gibt in der Schweiz grundsätzlich zwei Prinzipien: Arbeitnehmende aus EU-/EFTA-Staaten haben es einfacher, Zutritt zum Arbeitsmarkt zu bekommen. Grund dafür sind die Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Arbeitnehmende aus allen anderen Staaten erhalten nur eine Arbeitsbewilligung, wenn sie als dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte gelten. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Staatssekretariats für Migration. Dort können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen es für eine Bewilligung braucht. Der Kanton Solothurn entscheidet nach den oben genannten Kriterien darüber, ob Sie eine Arbeitsbewilligung bekommen. Mehr Informationen erhalten Sie beim Migrationsamt. Vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltsbewilligung F oder B dürfen in der Schweiz arbeiten. Der Stellenantritt muss dem Migrationsamt gemeldet werden. Asylsuchende brauchen eine Arbeitsbewilligung. Migrationsamt Telefon 032 627 28 37 migrationsamt@ddi.so.ch Staatssekretariat für Migration: Informationen zum Thema Arbeitsbewilligung Broschüre Flüchtlinge einstellen Meldung Stellenantritt vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge |
Informieren Sie sich über die Firma. Studieren Sie die Internetseiten des Unternehmens, damit Sie zum Beispiel wissen, was die Firma macht, wie viele Mitarbeitende sie hat oder wie lange es sie schon gibt usw. Notieren Sie sich eigene Fragen, die Sie stellen möchten. Zum Beispiel zur Firma, den konkreten Aufgaben, zum Team oder zur Einführung. Bereiten Sie sich auf mögliche Fragen zu Ihrem Lebenslauf, Ihren Stärken und Schwächen, Ihren Gehaltswünschen oder zu Ihren Vorstellungen zur ausgeschriebenen Stelle vor. Wenn möglich üben Sie ein Gespräch mit Freunden. Wählen Sie die passende Kleidung - entsprechend der Position und keine Freizeitbekleidung. Nehmen Sie folgende Unterlagen zum Gespräch mit: die Stellenausschreibung, Ihr Bewerbungsdossier, Ihre Fragen, einen Notizblock und Schreibzeug sowie Ihre Agenda. arbeit.swiss: Hier finden Sie viele wertvolle Tipps zum Vorstellungsgespräch |
Es lohnt sich, Freunde und Bekannte über Ihre Stellensuche zu informieren. So erfahren Sie vielleicht frühzeitig, dass eine Stelle frei wird, und können sich bewerben. Viele Stellen werden aber auch öffentlich ausgeschrieben. Man findet sie in Tageszeitungen, meist in den periodisch beigelegten Stellenanzeigern. Auch Fachzeitschriften enthalten oft Stelleninserate. Falls Sie selber keine Tageszeitung abonniert haben, gehen Sie in die Bibliothek oder in ein Café, wo Sie Tages- und Wochenzeitungen lesen können. Im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) finden Sie ebenfalls viele Tageszeitungen und Zeitschriften. Nützlich sind auch die im RAV selbst installierten Computer-Suchportale. Hier melden Firmen ihre freien Stellen an. Diese SSI Self Service Information wird von der öffentlichen Verwaltung organisiert. Das Internet als Stellenmarkt wird immer wichtiger. Unterdessen gibt es viele verschiedene Stellenbörsen im Internet. Zum Teil sind diese Jobsuchmaschinen gratis, zum Teil kosten sie aber auch etwas. Bei den kostenpflichtigen Jobsuchmaschinen können Sie meist einen Suchauftrag für eine bestimmte Zeit hinterlegen. Sie erhalten dann die neuen Stellenangebote per E-Mail. Viele Firmen schreiben ihre offenen Stellen auf der Firmen-Webseite aus. Schauen Sie bei Unternehmen deshalb direkt im Internet nach oder rufen Sie an. Das können Sie auch tun, wenn keine Stelle ausgeschrieben ist, Sie sich aber für die Firma interessieren. Das nennt man Initiativbewerbung oder Spontanbewerbung. Seriöse und umfassende Bewerbungen haben gute Chancen. Es muss aus den Unterlagen aber ersichtlich sein, dass Stellensuchende sich intensiv mit dem Unternehmen befasst haben. Es gibt auch private Stellenvermittlungsbüros, die Ihnen bei der Stellensuche helfen. Sie können bei Stellenvermittlungen Ihr Bewerbungsdossier einreichen. Falls Ihr Profil dann zu einer offenen Stelle passt, werden Sie kontaktiert. RAV Solothurn Tel 032 627 96 11 |