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Pensionskassen
Pensionskasse Verwaltungspersonal
Die Bafidia Pensionskasse entstand durch die Umbenennung der ehemaligen Pensionskasse Schweizerischer Regionalbanken, die 1926 als Selbsthilfeorganisation von verschiedenen regional tätigen Banken in der Schweiz gegründet wurde. Die Rechtsform «Genossenschaft» gilt in der BVG-Landschaft als Seltenheit - mit dem Vorteil, dass die Versicherten ein direktes Mitspracherecht besitzen.
Sämtliche Informationen zu unserer Pensionskasse finden Sie mit diesem Link.
Pensionskasse Lehrpersonal
Die Kantonale Pensionskasse Solothurn (PKSO) ist 1957 aus dem Zusammenschluss der PK Solothurner Staatspersonal, der Roth-Stiftung und der PK der Kantonsschule entstanden. Sie ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Solothurn mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Sämtliche Informationen zur Pensionskasse für das Lehrpersonal finden Sie mit diesem Link.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Lohnbüro | 032 626 92 39 | finanzverwaltung@solothurn.ch |
Frage |
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Anspruch auf eine AHV-Rente haben grundsätzlich nur Personen die auch Prämien bezahlt haben, das heisst in der Schweiz versichert sind. Wenn Sie nicht versichert sind, wird auch keine Rente ausgerichtet. |
Im Hinblick auf die Pensionierung müssen einige Dinge beachtet werden. Wer in der Schweiz gearbeitet und Beträge an die AHV geleistet hat, bekommt ab 65 Jahren (Frauen 64 Jahren) eine Altersrente. Diese Rente wird aber nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss angemeldet werden. Die Anmeldung sollte vier Monate im Voraus bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn erfolgen. Wer zudem angestellt war, erhält von der Pensionskasse eine Rente oder den Gesamtbetrag ausbezahlt. Welche Variante man will, kann man selber entscheiden. AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn Barfüssergasse 17 Postfach 460 4502 Solothurn Tel. 032 626 92 49 ahv@solothurn.ch |
In der Schweiz kennt man das 3-Säulen-Prinzip. Hierbei gibt es verschiedene Versicherungen, welche die finanzielle Grundlage im Alter sichern. 1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG) 3. Säule: Private Vorsorge Falls die Leistungen aus den Sozialversicherungen nicht ausreichen, um das Überleben zu sichern, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. In Ausnahmefällen kann auch die Pro Senectute einen Beitrag in Form von individueller Finanzhilfe leisten. Dieser Betrag, den die Pro Senectute vom Bund erhält, ist für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten bestimmt. Für nähere Informationen wenden Sie sich direkt an die Pro Senectute Kanton Solothurn. |