Die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn ist zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen. Eine Anlassbewilligung ist bei der Stadtpolizei zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Die Einwohnergemeinde Solothurn, vertreten durch die Stadtpolizei, als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid.
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