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Sozialversicherung
Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Ausgleichskasse Kanton Solothurn.
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständig erwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FAK (Familienausgleichskasse)
- FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung, d.h. ca. 3 Monate zum Voraus, der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Sämtliche Formulare und Merkblätter stehen auf der Homepage der Ausgleichskasse Kanton Solothurn zum Download bereit. Diese Homepage finden Sie hier.
Haben Sie Fragen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren das Team der AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn.
Wir helfen Ihnen gerne!
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 032 626 92 51 | ahv@solothurn.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 032 626 92 31 | finanzverwaltung@solothurn.ch |