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Sozialhilfe - Leistungen
Richtlinien zur Sozialhilfeunterstützung
Der Lebensunterhalt berechnet sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und den kantonalen Richtlinien. Er besteht aus dem Grundbedarf und ist abgestuft nach Haushaltgrösse.
Grundbedarf für den Lebensunterhalt pro Monat
1-Personen-Haushalt | CHF 1'031.00 |
2-Personen-Haushalt | CHF 1'577.00 |
3-Personen-Haushalt | CHF 1'918.00 |
4-Personen-Haushalt | CHF 2'206.00 |
5-Personen-Haushalt | CHF 2'495.00 |
pro weitere Person | + CHF 209.00 |
Mit diesen Beträgen sind die folgenden Aufwendungen zu finanzieren:
- Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
- Bekleidung und Schuhe
- Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.) ohne Wohnnebenkosten
- Allgemeine Haushaltführung
- Persönliche Pflege (z.B. selbst gekaufte Medikamente, Coiffeur)
- Verkehrsauslagen inkl. Halbtax-Abo (öffentlicher Nahverkehr, Unterhalt Velo/Mofa)
- Nachrichtenübermittlung, Internet, Radio/TV
- Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung (Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino, Haustierhaltung)
- Übriges (z.B. kleine Geschenke)
Zusätzlich zum Grundbedarf vergütet werden die Wohnungsmiete, die Mietnebenkosten Heizung, Warmwasser), die medizinische Grundversorgung und gegebenenfalls situationsbedingte Leistungen. Die Höhe dieser Ansätze ist in den Richtlinien der Stadt Solothurn geregelt.
Mietzins
inkl. Nebenkosten wird wie folgt angerechnet:
1-Personen-Haushalt | max. CHF 900.00 |
2-Personen-Haushalt | max. CHF 1'200.00 |
Ab einem 3-Personen-Haushalt wird der Mietzins aufgrund der individuellen Haushalt-Konstellation festgesetzt (z.B. Alter und Geschlecht der Kinder)
Junge Erwachsene bis 25-jährig erhalten nur in Ausnahmefällen Unterstützungsleistungen, die ein eigenständiges Wohnen ausserhalb des Elternhauses ermöglichen. Für junge Erwachsene bis 25-jährig kommt sowohl für den Grundbedarf als auch für die Mietkosten eine andere Berechnung zur Anwendung.
Die Sozialen Dienste leisten keine Mietzins-Depots.
Integrationszulage
Eine Integrationszulage wird an Personen ausgerichtet, die sich besonders um ihre berufliche Integration bemühen. Die Zulage beträgt zwischen Fr. 50.-- und Fr. 200.-- pro Monat.
Einkommensfreibetrag
Personen, die berufstätig sind, wird ein Einkommensfreibetrag gewährt. Dieser beträgt bei einem 100 %-Pensum maximal Fr. 400.-- pro Monat.
Krankenkasse / Franchisen / Selbstbehalte
Die Grundversicherung der Krankenkassenprämien (KVG) wird über die Prämienverbilligung des Kantons Solothurn beglichen. Zusatzversicherungen müssen selber bezahlt werden.
Die Sozialen Dienste übernehmen die Jahresfranchise (in der Regel das gesetzliche Minimum) sowie die Selbstbehalte der Krankenkasse gemäss KVG . Nicht übernommen werden Leistungen und Medikamente, die auch von der Krankenkasse nicht als KVG-Leistung anerkannt werden.
Kosten für Zahnbehandlungen
Ausser für Notfallbehandlungen ist den Sozialen Diensten vor jeder Behandlung ein Kostenvoranschlag einzureichen, welcher den Richtlinien der Sozialen Dienste der Stadt Solothurn entspricht.
Auto
Sofern nicht berufliche oder gesundheitliche Gründe geltend gemacht werden können, dürfen Sozialhilfeempfänger/innen kein Fahrzeug betreiben. Personen, die um Sozialhilfe nachsuchen, müssen sich grundsätzlich wirtschaftlich verhalten.
Konkubinat / Haushaltbeitrag
Leben zwei Personen in einem stabilen Konkubinat (zwei Jahre oder gemeinsame Kinder) und wird nur eine Person unterstützt, werden Einkommen und Vermögen des nicht unterstützten Konkubinatspartner angemessen berücksichtigt. Für die Haushaltführung wird zumindest eine Entschädigung im Budget der unterstützten Person berücksichtigt.
Ausbildungskosten
Ausbildungen sind in der Regel durch die Eltern bzw. mit Hilfe von Stipendien zu finanzieren.
Schulden / Steuern / Alimente
können nicht durch die Sozialhilfe übernommen werden.
Ein allfälliger Sozialhilfeanspruch besteht frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem alle zur Prüfung des Anspruchs benötigten Unterlagen bei den Sozialen Diensten vorliegen.
Wichtig: Jegliches Einkommen wird mit den erwähnten Ausgabepositionen verrechnet.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 032 626 92 57 | sozialedienste@solothurn.ch |
Name |
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