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Richterliches Verbot
Gemäss §275 ZPO (Zivilprozessordnung) können Fahrzeuglenker wegen Missachtens eines richterlichen Verbotes (Parkieren oder Fahren auf privatem Grundstück) durch eine Privatperson bei der Polizei angezeigt werden.
Das Formular "Richterliches Verbot" ist durch die berechtigte Person auszudrucken, auszufüllen und an die Stadtpolizei zu senden.
Zugehörige Objekte
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Anzeige_Richterliches_Verbot.pdf (PDF, 64.5 kB) | Download | 0 | Anzeige_Richterliches_Verbot.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei: Sicherheit und Verkehr | 032 626 99 11 | stapo@solothurn.ch |
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Polizei Stadt Solothurn | 032 626 99 11 | stapo@solothurn.ch |