Trotz wachsender Opposition durch katholisch-konservative Kreise konnte das Regime Vigiers die Alleinherrschaft der Freisinnigen bis 1886 behaupten. Mit dem Tod Vigiers und dem Bankenskandal um die solothurnische Bank und die solothurnische Hypothekenkasse war die Zeit für die Opposition gekommen. Sie setzten 1887 eine Verfassungsrevision durch, welche die Volksrechte weiter ausbaute und die Volkswahl aller wichtigen Behörden brachte. Als Folge trat erstmals ein Vertreter der Katholisch-Konservativen Partei in den Regierungsrat ein.
1895 wurde zur Verhinderung einer neuen Einparteiherrschaft das Proporzwahlsystem eingeführt. Es wurde auch von der 1890 gegründeten Sozialdemokratischen Partei unterstützt.