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Parkkarten und Zufahrtsbewilligungen
Die Bewilligungen müssen nicht mehr hinter der Frontscheibe deponiert werden, da die Gültigkeit der Bewilligung durch das hinterlegte Kontrollschild kontrolliert wird.
Die Bezahlung erfolgt wie bis anhin mittels Einzahlungsschein.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei: Sicherheit und Verkehr | 032 626 99 11 | stapo@solothurn.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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