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Verlängerung Aufenthalt
Verlängerung Aufenthalt
Falls Sie von uns eine Aufforderung zur Verlängerung Ihres Aufenthaltes erhalten haben, können Sie diese hier online bezahlen.
Für Schülerinnen und Schüler, Lernende, Studentinnen und Studenten ist die Verlängerung des Aufenthaltes gegen Vorweisung einer gültige Schüler-, Studentenbestätigung oder dem Lehrlingsvertrag gebührenfrei.
Eine allfällige eingeforderte aktuelle Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt sowie den Fragebogen senden Sie uns bitte im Original per Post zu.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste: Bereich Schriften | 032 626 92 25 | einwohnerdienste@solothurn.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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