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Hundewesen
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund nach einem Zuzug oder nach einer Neuanschaffung bei Ihrer Gemeinde anzumelden. Zusätzlich muss ein Tierarzt Ihren Hund mit einem Chip ausstatten und ihn in die schweizweite AMICUS-Datenbank eintragen. Wenn Sie Ihren Hund weitergeben oder wenn Ihr Hund stirbt, bitten wir Sie, uns dies zu melden. Als Gemeinde führen wir das kommunale Hunderegister. Wir kontrollieren, dass die Hundehalter/-innen und die Hunde über die nötige Ausbildung verfügen, und erheben die jährliche Hundesteuer.
Kontakt
Hund-Anmeldung
Der Hund muss auf der Gemeinde angemeldet werden. In der Stadt Solothurn erfolgt diese Anmeldung bei der Polizei Stadt Solothurn.
Per 2017 wurde die Abgabe der Hundemarke aufgehoben.
Die Meldepflicht für Hunde ist vom 1. bis 30. April zu erfüllen. Die jährliche Abgabe (Hundesteuer) beträgt Fr. 100.00.
Weitere Informationen zur Hundehaltung in der Stadt Solothurn entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Merkblatt.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei Stadt Solothurn | 032 626 99 11 | stapo@solothurn.ch |