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Soziale Dienste: Sozialhilfe
Ziele der Sozialhilfe sind die Sicherung der Existenz bedürftiger Personen, die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit und die Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Integration.
Anspruch auf Leistungsprüfung haben Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Solothurn, die sich in einer persönlichen Notlage befinden und nicht rechtzeitig oder hinreichend in der Lage sind, für den eigenen Unterhalt oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen. Betroffene sollen ihre soziale und finanzielle Selbständigkeit wieder erlangen. Die Sozialhilfe unterstützt beim Geltend machen von vorgelagerten Leistungen wie Lohnzahlungen, Versicherungsleistungen usw. (Subsidiarität) und baut auf die Mitwirkung der Hilfesuchenden (Selbsthilfe). Dem Sozialhilfeanspruch steht die Pflicht der hilfesuchenden Person gegenüber alles zu unternehmen, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit wieder zu erlangen.
Rechtsgrundlage der Sozialhilfe bildet die Sozialhilfegesetzgebung des Kantons Solothurn die Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und die Richtlinien der Sozialen Dienste der Stadt Solothurn.
Die materielle Grundsicherung besteht aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den Wohnkosten und der medizinischen Grundversorgung. Unter bestimmten Voraussetzungen können situationsbedingte Leistungen ( z. B. Drittbetreuungskosten für Kinder, Erwerbsunkosten) dazu kommen.
Bei Pflichtverletzung kann die Sozialhilfe gekürzt oder gar eingestellt werden.
Kontakt
Soziale Dienste: SozialhilfeBarfüssergasse 17
4502 Solothurn
Tel. 032 626 92 57
Fax 032 626 92 69
sozialedienste@solothurn.ch
Öffnungszeiten
14.00 – 17.00 Uhr: Montag bis Freitag
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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