Inhalt
Abmeldung
Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug (kostenlos) oder schrifltich per Post (per Brief sind CHF 30.00 beizulegen) innerhalb von 14 Tagen ab.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Für Drittstaatsangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.
Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.
Schweizerbürger bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
- Schriften-Empfangsschein
- Pass oder Identitätskarte
- ausgefülltes Abmeldeformular
- Mietnachweis
Ausländische Staatsangehörige bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausländerausweis
- ausgefülltes Abmeldeformular
- Mietnachweis
Wegzug ins Ausland
Die Abmeldung ins Ausland hat persönlich frühestens 4 Wochen vor effektiver Ausreise zu erfolgen. Ein Wegzug ins Ausland kann nicht über eUmzug erfolgen.
Bezüglich den Steuerangelegenheiten muss vorgängig mit der Finanzverwaltung Abteilung Stadtkasse/Steuern Kontakt aufgenommen werden.
Eine Checkliste zum Zügeln finden Sie hier: Alles was beim Zügeln zu beachten ist.
Zugehörige Objekte
Name |
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Vollmachtsformular.pdf (PDF, 96.25 kB) | Download | 0 | Vollmachtsformular.pdf |
Abmeldeformular (PDF, 83.36 kB) | Download | 1 | Abmeldeformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste: Bereich Schriften | 032 626 92 25 | einwohnerdienste@solothurn.ch |