Das Stadtbauamt ist für die Bewilligung von Grabmälern auf dem Friedhof St. Katharinen in Solothurn zuständig.
Die Gestaltung der Grabmäler richtet sich nach dem Friedhofreglement der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn vom 8. Januar 1976, Abschnitt "J. Grabmäler", §§ 53 ff.
Es ist der Stadt ein Anliegen, die Friedhofanlage St. Katharinen in ihrer Einzigartigkeit zu erhalten, insbesondere in ästhetischer Hinsicht. Aus diesem Grund wird ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der Grabmäler gelegt, damit der Friedhof als Ort der Ruhe und Besinnlichkeit erhalten bleibt.
Bitte wenden Sie sich an einen Bildhauer/Künstler/Steinmetz Ihrer Wahl. Er wird mit Ihnen das Grabmalgesuch erarbeiten.
722 Friedhofreglement vom 8. Januar 1976