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Zusatzleistungen zur AHV/IV
Oft reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, sind wir Ihnen beim Erstellen der Anmeldung an die Ausgleichskasse Kanton Solothurn gerne behilflich.
Sämtliche Formulare und Merkblätter stehen auf der Homepage der Ausgleichskasse Kanton Solothurn zum Download bereit. Diese Homepage finden Sie hier.
Haben Sie Fragen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren das Team der AHV-Zweigstelle der Stadt Solothurn.
Wir helfen Ihnen gerne!
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 032 626 92 51 | ahv@solothurn.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 032 626 92 31 | finanzverwaltung@solothurn.ch |