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Sozialhilfe - Anmeldung
Die Neuanmeldung zum Bezug von Sozialhilfe erfolgt in drei Schritten:
1. | Betroffene erkundigen sich persönlich am Schalter der Sozialen Dienste (oder telefonisch), welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind. |
2. | Wenn die Unterlagen zusammengestellt und kopiert sind, meldet sich die betroffene Person am Schalter der Sozialen Dienste zu folgenden Zeiten: |
Montag, Donnerstag und Freitag: | 08.30 bis 11.30 Uhr |
Montag bis Freitag | 14.00 bis 17.00 Uhr |
3. | Wenn die Anmeldeunterlagen vollständig sind, wird der Termin für das Erstgespräch bei einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter vereinbart. |
Weitere Informationen:
- Die Anmeldung hat in der Regel persönlich zu erfolgen.
- Ein Übergabebericht der letzten Gemeinde ist erforderlich, wenn die betroffene Person bereits durch einen anderen Sozialdienst finanziell unterstützt wurde. Der Anmeldeablauf bleibt ansonsten gleich.
- Die Anmeldung verfällt, wenn die Unterlagen nach dem Erstkontakt nicht innerhalb von vier Wochen abgegeben werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 032 626 92 57 | sozialedienste@solothurn.ch |
Name |
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Sozialhilfe |