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Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission wird an der Urne nach Proporz bestellt. Sie überwacht den Finanzhaushalt und prüft die Rechnung gemäss § 155 und § 156 des Gemeindegesetzes
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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