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Steuerpflicht bei Zuzug
Steuerpflicht bei Zuzug
Wer mit Stichtag 31. Dezember in Solothurn Wohnsitz begründet, ist für das ganze Jahr steuerpflichtig. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen in Sachen Steuern aufgelistet:
bei innerkantonalem Zuzug
- Die Vorbezugs-Rechnung wird in der Regel aufgrund der letzten definitiven Veranlagung erstellt. Die Angaben erhalten wir von der letzten Wohnsitzgemeinde.
- Gemeindesteuervorbezüge der Wegzugsgemeinde müssen für das laufende Jahr nicht bezahlt werden. Bereits einbezahlte Raten werden zurückerstattet.
bei ausserkantonalem Zuzug
- Das Formular "Angaben für den Vorbezug (provisorischer Steuerbezug)" wird Ihnen in den kommenden Tagen nach der Anmeldung zugestellt. Aufgrund Ihrer Angaben fakturieren wir die Vorbezugsrechnung für das laufende Jahr.
- Vorbezugsrechnungen der Wegzugsgemeinde bzw. Wegzugskantons müssen für das laufende Jahr nicht bezahlt werden. Die einbezahlten Raten werden zurückerstattet.
- Sie erhalten je eine Steuerrechnung für den Bund (Bundessteuer), Kanton (Staatssteuer) und die Gemeinde (Gemeindesteuer) sowie allfällig eine für die Landeskirche (Kirchensteuer).
bei Zuzug vom Ausland
- Steuerpflichtig ab Zuzugsdatum.
- Das Formular "Angaben für den Vorbezug (provisorischer Steuerbezug)" wird Ihnen in den kommenden Tagen nach der Anmeldung zugestellt. Aufgrund Ihrer Angaben fakturieren wir die Vorbezugsrechnung für das laufende Jahr pro Rata.
- Sie erhalten je eine Steuerrechnung für den Bund (Bundessteuer), Kanton (Staatssteuer) und die Gemeinde (Gemeindesteuer) sowie allfällig eine für die Landeskirche (Kirchensteuer).
Für ergänzende Fragen stehen wir unter der Telefonnummer 032 626 92 42 und 032 626 92 44 oder via E-Mail stadtkasse@solothurn.ch gerne zur Verfügung.