Inhalt
Abstimmung statt Gemeindeversammlung
Informationen
- Datum
- 24. Januar 2021, 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Lokalität
- Gemeindehaus, Bafüssergasse 17
Schulhaus Brühl - Kontakt
- Hansjörg Boll
- Beschreibung
Aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus wurde auf die Durchführung der Gemeindeversammlung im Dezember 2020 verzichtet. Gemäss § 14 der Verordnung 2 zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (CorGeV 2) vom 30. Oktober 2020 kann der Gemeinderat sämtliche Geschäfte über Sachfragen in der Kompetenz der Gemeindeversammlung, ohne vorgängige Beratung durch diese, direkt zur Schlussabstimmung an der Urne bringen.
Kommunale Vorlagen
Budget der EG der Stadt Solothurn für das Jahr 2021
- Ergebnis
- Das Budget 2021 wird angenommen
- Beschreibung
Der Gemeinderat beantragt einstimmig bei einer Enthaltung, das Budget der Einwohnergemeinde für das Jahr 2021 zu beschliessen.
Das Budget schliesst bei Aufwendungen von 125,3 Mio. Franken und Erträgen von 128,9 Mio. Franken mit einem Ertragsüberschuss von 3,6 Mio. Franken ab. In diesem Ergebnis ist eine erfolgswirksame Auflösung der Neubewertungsreserve in der Höhe von 8,8 Mio. Franken enthalten. Ohne Berücksichtigung des ausserordentlichen Ertrags ist ein operativer Verlust von 6,0 Mio. Franken budgetiert.
Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf 21,6 Mio. Franken. Der grösste Teil der Bruttoinvestitionen fällt mit 40,9% in der Bildung an, gefolgt vom Bereich Kultur, Sport und Freizeit, Kirche mit 22,7%, Verkehr mit 18,4% sowie Umweltschutz und Raumordnung mit 16,9%.
Die Ausgangslage präsentiert sich nach wie vor gut. Aufgrund des in den letzten Jahren erarbeiteten hohen Nettovermögens von 85,5 Mio. Franken (Ende 2019) erachtet der Gemeinderat das Ergebnis als vertretbar, weshalb der Steuersatz für private und juristische Personen auf unverändert 107 Prozent der einfachen Staatssteuer belassen werden kann.
Vorlagen
Vorlage
2'398
176
- Leer
- 56
- Stimmberechtigte
- 11'319
- Stimmbeteiligung
- 23.2%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
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Budget_2021.pdf (PDF, 2.58 MB) | Download | 0 | Budget_2021.pdf |
Fussballstadion Sanierung Stadiongebäude; Kreditbewilligung
- Ergebnis
- Der Ergänzungskredit wurde angenommen
- Beschreibung
Der Gemeinderat beantragt einstimmig, den Kredit von 2,6 Mio. Franken zu beschliessen.
Bei der Stadionerweiterung von 1993 wurde das Tribünengebäude von 1931 nicht erneuert. Die baulichen Interventionen konzentrierten sich auf den Erweiterungsbau. Das Tribünengebäude ist in die Jahre gekommen und muss saniert werden.
Die Baukosten für die Sanierung werden auf 2,8 Mio. Franken veranschlagt. Davon bestehen aus früheren Beschlüssen der Gemeindeversammlung bewilligte Kredite in der Höhe von Fr. 200'000.-. Für die Differenz wird ein Brutto-Ergänzungskredit von 2,6 Mio. Franken beantragt.
Aus den Überschüssen der letzten Jahre konnte eine Vorfinanzierung in der Höhe von 1,5 Mio. Franken gebildet werden. Der noch zu finanzierende Fehlbetrag an die gesamte Investitionssumme beläuft sich also noch auf 1,1 Mio. Franken.
Vorlagen
Vorlage
1'918
664
- Leer
- 43
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 11'319
- Stimmbeteiligung
- 23.2%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Ferienheim Saanenmöser Gesamtsanierung; Kreditbewilligung
- Ergebnis
- Der Ergänzungskredit wurde angenommen
- Beschreibung
Der Gemeinderat beantragt mit 26 Ja gegen 4 Nein Stimmen den Kredit von 3,71 Mio. Franken zu beschliessen.
Das Ferienheim wird hauptsächlich durch die Stadtschulen für Schul- und Ferienlager genutzt. Es wird jedoch auch an auswärtige Schulen, Vereine und Privatpersonen vermietet. In den letzten Jahren betrug die Auslastung durchschnittlich knapp über 30 Prozent.
Nach mehr als 80 Jahren ist eine Gesamtsanierung unumgänglich. Das Gebäude entspricht bezüglich Hindernisfreiheit, Brandschutz, Erdbebensicherheit und ökologischen Aspekten nicht mehr den aktuellen Sicherheitsbestimmungen und Vorgaben.
Die Baukosten für die Gesamtsanierung werden auf 3,96 Mio. Franken veranschlagt. Davon bestehen aus früheren Beschlüssen der Gemeindeversammlung bewilligte Kredite in der Höhe von Fr. 250'000.-. Für die Differenz wird ein Brutto-Ergänzungskredit von 3,71 Mio. Franken beantragt.
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Behandlung des Geschäfts beschlossen, dass das Ferienheim nach der Sanierung mit einem neuen Konzept besser vermarktet werden soll, damit die Belegung und damit die Einnahmen erhöht werden können.
Vorlagen
Vorlage
1'976
627
- Leer
- 26
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 11'319
- Stimmbeteiligung
- 23.2%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Teilrevision Gemeindeordnung
- Ergebnis
- Die Teilrevision wird angenommen
- Beschreibung
Der Gemeinderat beantragt mit 17 Ja gegen 13 Nein Stimmen, die Teilrevision der Gemeindeordnung zu beschliessen.
Am 10. Februar 2019 lehnte die Stimmbevölkerung einen Wechsel zur ausserordentlichen Gemeindeorganisation mit einem Parlament sehr knapp ab. Daraufhin beschloss der Gemeinderat zu prüfen, wie die bestehende Organisation verbessert werden könnte.
Basierend auf der von der Gemeindeversammlung erheblich erklärten Motion Meier beauftragte der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines Reformvorschlags zur Stärkung des Gemeinderats in seiner Exekutivfunktion. Zusätzlich sollten folgende Ziele erreicht werden: Machtkonzentration des Stadtpräsidiums mildern, Regieren als Teamarbeit ermöglichen, Prozesse des Gemeinderats optimieren sowie Sachkommissionen und relevante politische Kräfte besser einbinden.
Diese Ziele sollen nun hauptsächlich mit der Bildung von Ausschüssen im Gemeinderat, einem Antragsrecht der Sachkommissionen und dem Erlass eines Geschäftsreglements erreicht werden.
Eine Mehrheit des Gemeinderats ist der Ansicht, dass die vorliegende Teilrevision der Gemeindeordnung die gesteckten Ziele erreiche, indem der Gemeinderat durch seine Arbeit in den Ausschüssen kompetenter würde und die Dossiers fundierter diskutiert könnte. Dies würde seine Position stärken und das Amt des Gemeinderats attraktiver machen. Die Sachkommissionen würden mit dem Antragsrecht aufgewertet und damit die Mitsprache der Bevölkerung verbessert. Den entstehenden Mehraufwand erachtet sie als überscheubar und verhältnismässig.
Für die Minderheit des Gemeinderats bringt die Teilrevision eine «Verschlimmbesserung» der Situation. Es verkompliziere das heutige System einer Exekutive, die ein Parlament imitieren soll und dabei beide Aufgaben nicht im nötigen Umfang wahrnehmen könne. Weiter gäbe es keinen Grund, am bewährten System Grundsätzliches zu ändern, eine punktuelle Reform reiche zur Umsetzung der Motion Meier aus. Die zusätzlichen Kosten für ein aufwändiges und kaum noch miliztaugliches System könnten sinnvoller verwendet werden.
Vorlagen
Vorlage
1'351
1'104
- Leer
- 149
- Ungültig
- 4
- Stimmberechtigte
- 11'319
- Stimmbeteiligung
- 23.0%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
---|---|---|---|
Bericht_Teilrevision_2020.pdf (PDF, 166.72 kB) | Download | 0 | Bericht_Teilrevision_2020.pdf |
Änderung Gemeindeordnung § 60; Zuständigkeit für Beglaubigungen
- Ergebnis
- Die Änderung von §60bis wird angenommen
- Beschreibung
Der Gemeinderat beantragt einstimmig, die Änderung der Gemeindeordnung zu beschliessen.
Heute können einzig der Stadtpräsident und der Stadtschreiber Beglaubigungen vornehmen, eine Stellvertretung bei Abwesenheit ist nicht möglich.
Nachdem der Kanton die Bestimmungen zu den Beglaubigungskompetenzen geändert hat, kann nun eine Stellvertretung ermöglicht werden, wozu allerdings eine Änderung der Gemeindeordnung nötig ist.
Neu sollen in der Stadt Solothurn auch der Vize-Stadtpräsident oder die Vize-Stadtpräsidentin sowie die Stellvertretung des Stadtschreibers die Kompetenz für Beglaubigungen erhalten.
Vorlagen
Vorlage
2'168
322
- Leer
- 94
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 11'319
- Stimmbeteiligung
- 22.8
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
210124_Botschaft_Urne_statt_GV.pdf (PDF, 3.4 MB) | Download | 0 | 210124_Botschaft_Urne_statt_GV.pdf |