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Gesellschaft und Soziales: Asyl- und Flüchtlingskoordination
Asyl
Solothurnische Einwohnergemeinden sind verpflichtet, asylsuchende Personen aufzunehmen. Die Aufnahmekontingente der einzelnen Einwohnergemeinden werden auf Grund der Bevölkerungsstruktur festgelegt.
Die Gemeinden haben Unterbringung, Betreuung und Integration der zugewiesenen Personen zu koordinieren. Die Sozialhilfeunterstützung wird gemäss den Asyl-Sozialhilferichtlinien durch die Gemeinden ausgerichtet.
Das Asylverfahren wird mit einem rechtskräftigen Entscheid abgeschlossen. Vorläufig aufgenommene Personen erhalten einen negativen Asylentscheid, dürfen aber in der Schweiz bleiben, weil eine Rückkehr ins Heimatland gegenwärtig nicht zumutbar ist. Sie werden nach Asyl-Sozialhilferichtlinien unterstützt. Während sieben Jahren werden die Kosten durch Bundesgelder finanziert.
Flüchtlinge
Flüchtlinge erhalten mit dem Asylentscheid die Flüchtlingseigenschaft. Es wird unterschieden zwischen vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (Aufenthaltsstatus F) und anerkannten Flüchtlingen (Aufenthaltsstatus B).
Die Betreuung von Flüchtlingen obliegt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde. Die finanzielle Unterstützung erfolgt gemäss den kantonalen Vorgaben. Während sieben Jahren (Aufenthaltsstatus F) respektive fünf Jahren (Aufenthaltsstatus B) werden die Sozialhilfekosten durch den Bund abgegolten.
Integration
Integrationsangebote für asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge vermittelt der Kanton. Die Anmeldungen erfolgen durch die Asyl- und Flüchtlingskoordination der Einwohnergemeinden. Es werden Deutschkurse, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote, sowie Integrationsjahre für junge Erwachsene angeboten.
Zusätzliche Links:
- www.integration.so.ch - Integrationsförderung im Kanton Solothurn
- Frabina - Beratung zu Ausländerrecht, Integration, Rassismus, Ehe, Familiennachzug und Scheidung (kostenpflichtig)
- HEKS - REBASO - Rechtsberatung für Asylsuchende im Kanton Solothurn
Kontakt
Gesellschaft und Soziales: Asyl- und FlüchtlingskoordinationBarfüssergasse 17
Postfach 460
4502 Solothurn
Tel. 032 626 92 57
Fax 032 626 92 69
geso@solothurn.ch
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch, 8.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag, 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag, 8.30 – 15.00 Uhr
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Personen
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