Inhalt
Unterschriftsbeglaubigung
Der Stadtschreiber ist für die Beglaubigung von Unterschriften zuständig. Diese können nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in Gegenwart des Stadtschreibers geleistet wird. Da die Beglaubigung ausschliesslich vom Stadtschreiber gemacht werden kann, ist eine vorgängige telefonische Anmeldung empfehlenswert.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
Gebühren
CHF 20.00
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 032 626 92 05 | irene.reiner@solothurn.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 032 626 92 05 | irene.reiner@solothurn.ch |