Inhalt
Beglaubigungen
Der Stadtschreiber ist für die Beglaubigungen von Unterschriften oder von Fotokopien zuständig. Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in Gegenwart des Stadtschreibers geleistet wird. Für die Beglaubigung von Fotokopien muss das Orginal vorgelegt werden. Da ausschliesslich der Stadtschreiber Unterschriften beglaubigen kann, ist eine telefonische Voranmeldung (032 626 92 01) empfehlenswert.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
Gebühren
CHF 20.00 (Zahlung per Twint oder bar)
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 032 626 92 05 | irene.reiner@solothurn.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 032 626 92 05 | irene.reiner@solothurn.ch |