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Steuerauskünfte
Gemäss Gesetzgebung über die Staats- und Gemeindesteuern § 131 Abs.2 dürfen Steuerauskünfte aus dem Steuerregister an Dritte nur mit dem schriftlichen Einverständnis des betreffenden Steuerpflichtigen erteilt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkasse / Steuern | 032 626 92 36 | stadtkasse@solothurn.ch |
Name |
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